Kontaktverbot dauert bis nach Ostern (19.4.) an

Landesregierung verlängert das Kontaktverbot und erlässt einen Bußgeldkatalog bei Zuwiderhandlung

(31. März 2020)  Die Landesregierung Brandenburg gab heute am Nachmittag in einer Pressekonferenz bekannt, dass das ursprünglich bis 5. April geltende Kontaktverbot zunächst bis zum 19. April 2020, dem Ende der Osterferien, verlängert wird. Er ließ offen, wie sich die Situation oder Beschränkungen danach entwickeln würden. Zwar würden sich die der Anstieg der Neuinfektionen aktuell geringfügig verlangsamen, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke, aber das rechtfertige gegenwärtig keine Lockerung der Maßnahmen. In anderen rbb Berichten war am Abend die Rede von einer Verdoppelung der Fallzahlen momentan alle fünf Tage; notwendig seien aber zehn Tage, um die Lage in den Krankenhäusern stabil halten zu können.

Empfindliche Strafen bis 25.000 Euro

Gleichzeitig wird am Donnerstag ein Bußgeldkatalog Geltung erlangen, der empfindliche Strafen bei Verstoß gegen die Regeln vorsieht. Auch über die Feiertage bleiben Familienbesuche untersagt. Weiterhin gilt, dass man mit einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, im Abstand von 1,5 Metern voneinander spazieren gehen darf. Pflegebedürftige dürfen besucht werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Strafen zwischen 500 und 25.000 Euro rechnen, beispielsweise wer ein Restaurant öffnet oder besucht. Der Bußgeldkatalog wurde jetzt auch im Hinblick auf die Sorge erlassen, dass besseres Wetter und länger andauernde Häuslichkeit zu nachlassender Bereitschaft in der Bevölkerung führen könnten, die Regeln einzuhalten. Es handele sich eben nicht um Empfehlungen, sondern verbindliche Regeln stellte Innenminister Michael Stübgen klar. Am 2. April soll der Katalog im Amtsblatt erscheinen und damit gültig werden. Der Rundfunk Berlin Brandenburg hat bereits einige Beispiele veröffentlicht. Auch das Ordnungsamt der Stadt Hohen Neuendorf wurde deutlich aufgestockt und wird auch abends und an Sonn- und Feiertagen im gesamten Stadtgebiet Kontrollen vornehmen.

Maskenpflicht kommt nicht

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher bestätigt zudem, dass sich die Beschaffung von Schutzkleidung und Masken weiterhin schwierig darstelle. Insofern halte sie auch eine Maskenpflicht in Brandenburg für nicht umsetzbar, wenn dann Leute auf der Straße oder in den Medien die Schutzmasken trügen, die in den Krankenhäuser, Arzt- und Physiotherapiepraxen so dringend fehlen. Es sei für die Bürger_innen ausreichend, einen Schal oder ein Tuch vor das Gesicht zu nehmen, führte die Ministerin aus. Es schütze zwar nicht die Trägerin aber das Umfeld vor Tröpfcheninfektion.