Hausnummern müssen be- oder hinterleuchtet sein
(23. Februar 2023)
Die Stadt weist aus aktuellem Anlass alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer darauf hin, dass die eigene Hausnummer sowohl am Tag als auch während der Dunkelheit deutlich von der Straße aus erkennbar sein muss. Das ist in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hohen Neuendorf im Paragraf 15 geregelt. Dazu ist es notwendig, dass die Hausnummer entweder auf eine Art beleuchtet oder sogar hinterleuchtet ist. Die allgemeine Straßenbeleuchtung kann die eigene Lichtquelle nicht ersetzen.
Hintergrund ist, dass Rettungskräfte wie Notarzt, Feuerwehr oder Polizei die richtige Adresse schnell finden können müssen. In der Verordnung ist ferner geregelt, dass die Hausnummer unmittelbar neben dem Hauseingang etwa in Höhe der Oberkante der Haustür angebracht werden muss. Liegt der Hauseingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der zur Straße gelegenen Hauswand anzubringen und zwar an der dem Hauseingang am nächsten liegenden Hausecke.
-> Hier gibt die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Nachlesen.