Grundsteuerbescheide verschickt

Symbolbild: Grundsteuer

(16. Januar 2026)

Derzeit werden die neuen Grundsteuer B Bescheide („Grundstücksteuer“-Bescheide) an die Hohen Neuendorfer verschickt. Auf diesen ist die im November 2025 durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ersichtlich, die sich in der zu zahlenden Grundsteuer niederschlägt. Der Hebesatz bezeichnet den Prozentsatz, mit dem die Steuerschuld berechnet wird, und ist in der „Hebesatzsatzung“ der Stadt festgeschrieben.

Die Stadtverwaltung hatte im Zuge der Haushaltsdiskussionen und nach Beschluss des Haushalts 2026 bereits ausführlich dazu berichtet:

Haushalt 2026 beschlossen | Stadt Hohen Neuendorf

Bürgermeister Steffen Apelt zum Haushalt 2026 | Stadt Hohen Neuendorf

Wie gelingt der ausgeglichene Haushalt 2026 | Stadt Hohen Neuendorf

Warum die Erhöhung des Hebesatzes nötig war, lesen Sie hier:

Hohes Defizit im Haushalt

Die Haushaltsplanung der Stadt für das Jahr 2026 gestaltete sich schwierig. Im Ergebnishaushalt bestand ein Defizit von gut drei Millionen Euro, das ausgeglichen werden musste.

Ursache dafür waren vor allem die geringeren Zuweisungen vom Land für 2026 und ab 2027 die Grundsteuerreform. Die Neuberechnung der Grundstückswerte für 2025 sollte aufkommensneutral erfolgen, sodass die Einnahmen aus der Grundsteuer B weiterhin bei rund 2,8 Millionen Euro lagen. Um dies zu erreichen, wurde der Hebesatz aufgrund deutlich gestiegener Grundstückswerte – insbesondere in berlinnahen Kommunen – gesenkt, in Hohen Neuendorf damals von 400 auf 200 Prozent.

Nachteile durch Schlüsselzuweisungen 

Das eigentliche Problem ergab sich jedoch bei den Schlüsselzuweisungen des Landes ab 2027. Das sind Finanzhilfen an die Kommunen nach einem gesetzlich geregelten Schema, das u.a. die Steuerkraft und die Einwohnerzahl berücksichtigt. Während der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B landesweit zuvor bei etwa 415 Prozent gelegen hatte, lag die Stadt Hohen Neuendorf mit 200 Prozent deutlich darunter. Dies wurde vom Land Brandenburg als bewusster Verzicht auf Steuereinnahmen gewertet und führte zu rund drei Millionen Euro weniger an Zuweisungen. Die Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer hatte somit finanzielle Nachteile im kommunalen Finanzausgleich.

Ausgleich des Defizits

Zum Ausgleich eines Defizits stehen grundsätzlich höhere Einnahmen oder geringere Ausgaben als Maßnahmen zur Verfügung. Eine Rückkehr zu einem Hebesatz von 400 Prozent wäre aus haushaltsrechtlicher Sicht naheliegend gewesen, da Kommunen verpflichtet sind, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

Erhöhung des Hebesatzes beschlossen

Im Verlauf der Haushaltsberatungen konnten jedoch gemeinsam mit den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung weitere Maßnahmen identifiziert werden, um die Ausgabenseite zu senken, statt die Steuern erhöhen zu müssen. Dazu zählen Einsparungen insbesondere in den Bereichen Veranstaltungen und Straßenunterhaltung sowie die Einwerbung zusätzlicher Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen. Durch diese Kombination aus Mehreinnahmen und Ausgabenkürzungen war es möglich, den Haushaltsausgleich bereits mit einem Hebesatz von 300 Prozent bei der Grundsteuer B zu erreichen.

Diese Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 300 Prozent wurde von der SVV am 20. November 2025 beschlossen. Eine Erhöhung, die niemandem leichtgefallen ist und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sicher schmerzt. Eine Erhöhung jedoch, die notwendig war, um als Kommune weiterhin verantwortungsvoll handlungsfähig und zukunftsfähig zu bleiben.

Wofür werden Steuereinnahmen verwendet?

Die Grundsteuereinnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt der Stadt. Mit diesen Einnahmen investiert die Stadt Hohen Neuendorf in die kommunale Infrastruktur (z.B. Brücken, Straßen, Radwege und Klimaschutzmaßnahmen), in den Bereich Bildung (z.B. Kindertagesstätten und Schulen) und in den Bereich ÖPNV (z.B. Bau von Bushaltestellen, Betrieb der Buslinie 822).