Grundsteuer B beträgt ab 2025 200%

Symbolbild: Grundsteuer

(20. Dezember 2024)

Nun haben Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zum Jahreswechsel Gewissheit über den ab 1. Januar 2025 gültigen Hebesatz der Grundsteuer B. 

Hohen Neuendorfs Stadtverordnete haben in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2024 beschlossen, dass dieser Hebesatz 200 Prozent betragen wird. Die vom Gesetzgeber gewünschte Aufkommensneutralität der gemeindlichen Grundsteuerbeträge wird damit gewahrt. Aufkommensneutralität meint, dass die Einnahmen durch die Steuer in der Summe gleich bleiben. Das kann jedoch auch bedeuten, dass einige Steuerzahlende mehr und andere weniger Grundsteuer zahlen müssen. 

Eigentümerinnen und Eigentümer können anhand des beschlossenen Wertes von 200 Prozent und des bereits vom Finanzamt übermittelten Steuermessbetrages nun die Höhe ihrer Grundsteuer berechnen. (Der vom Finanzamt bekanntgegebene Messbetrag wird mit 2 multipliziert.)

Hintergrund für die Neuregelung des Grundsteuerhebesatzes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht stufte die bisherige Berechnung der Grundsteuer bereits 2018 als verfassungswidrig ein, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und tatsächliche Wertentwicklung nicht berücksichtigt wurden.

Die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft hat die Stadtverordnetenversammlung auf 140 Prozent festgesetzt.