Friedhofsgebühren steigen

(25.07.2016)  Kostendeckend sollen Gebühren sein, fordert die Rechtsprechung. Für die Stadt Hohen Neuendorf ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die Friedhofgebührensatzung anzupassen. Rund 10 Prozent der Flächen der Friedhöfe gelten als Grünanlagen, genau diesen Anteil darf die Kommune von den realen Kosten abziehen, die durch Pflege- und Personalaufwand entstehen. Bisher hatte die Kommune 20 Prozent der Kosten getragen. Das darf nun nicht mehr sein und daraus folgen Kostenerhöhungen bei allen Bestattungsformen.

Kostete eine Einzelwahlgrabstatt bisher 800 Euro, müssen Hinterbliebene nun 1.144 Euro für 20 Jahre bezahlen. Bei einer Reihengrabstätte erhöht sich der Preis von 940 auf 1.109 Euro. Für ein Urnenreihengrab werden 428 statt bisher 320 Euro fällig, ein Urnengemeinschaftsgrab verteuert sich von 500 auf 602 Euro - die Mehrkosten ergeben sich aus dem Pflegeaufwand, da die Friedhofsverwaltung diese Anlagen instand hält, während die anderen Grabformen von Angehörigen gepflegt werden.

Die Preissprünge waren von Stadtverordneten und Bürgern kritisiert worden, die vor allem in der Verteuerung der Erdwahlgrabstätten das Problem der Veränderung der Friedhofskultur sehen. In den durch gepflegte Gräber parkähnlichen Anlagen sehen die Kritiker für Hinterbliebene soziale Kontaktmöglichkeiten unter Gleichgesinnten und Anlaufstellen für Ruhesuchende.

Im letzten Satzungsentwurf 2011 hatte die Friedhofsverwaltung unter diesen Gesichtspunkten einen vergünstigten Preis für Erdwahlgrabstätten angesetzt. "Das hat allerdings keine positive Auswirkung auf eine vermehrte Anwahl dieser Bestattungsform gehabt", begründete Bürgermeister Steffen Apelt in der Stadtverordnetenversammlung. Mit 96 Bestattungen wurde das Grab in der Urnengemeinschaftsanlage 2015 dreimal so häufig gewählt wie das Erdwahlgrab. Die Urnengemeinschaftsanlage wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt und ist daher teurer als andere Begräbnisformen. Eine gemeinsame Tafel erinnert an die Namen der Verstorbenen – dennoch ist es die häufigste Wahl. Bei 47 Urnenwahlgräbern lag die Wahlhäufigkeit etwa in der Mitte. Diese Tendenz zeigt sich bereits seit dem Jahr 2008. Aus diesem Grund setzt die neue Satzung nun reale Kosten für alle Grabformen an.

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