Ein grünes Herz für Hohen Neuendorf
(5. November 2024)
Ab dem 1. Januar 2025 ist die neue grüne, herzförmige Hundesteuermarke gültig. Die aktuelle rotbraune, tropfenförmige Hundesteuermarke verliert am 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit. Wer noch nicht im Besitz der neuen Hundemarke ist, kann diese ab sofort zu den allgemeinen Sprechzeiten des Rathauses im Fachdienst Steuern und Abgaben (Zimmer A_0.83) erhalten. Der Umtausch ist kostenfrei.
Die Marke muss am Halsband des Hundes befestigt sein und auf Nachfrage den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf vorgezeigt werden. Falls die Hundemarke verloren gegangen sein sollte, kann gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke ausgestellt werden.
Anfang und Ende der Steuerpflicht
Wer einen Hund bei sich aufnimmt, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Hohen Neuendorf anzumelden, beziehungsweise innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist. Auch die Abmeldung eines Hundes muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Hund nicht mehr im Besitz des Halters beziehungsweise der Halterin ist. Der Hund muss auch abgemeldet werden, wenn der Halter oder die Halterin aus Hohen Neuendorf wegzieht.
Für die An- oder Abmeldung von der Hundesteuer können die Formulare auf der Homepage der Stadt www.hohen-neuendorf.de unter der Rubrik Bürgerservice/Formulare und Anträge genutzt werden. Die Formulare sind auch im Rathaus erhältlich.
Seit dem 1. Juli 2024 sind alle Hundebesitzer nach der neuen Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg zudem verpflichtet, ihren Hund beziehungsweise ihre Hunde beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung anzumelden. Auch dafür kann das oben genannte Formular genutzt werden.