Coronavirus: Nächtliche Ausgangssperren erlassen

(21. Januar 2022) Im Folgenden zitieren wir eine Pressemitteilung des Landkreis Oberhavel:

Die 7-Tage-Inzidenz in Oberhavel liegt mit Datum vom Freitag, dem 21.01.2022 bei 957,4. Am Donnerstag lag sie bei 810,8, am Mittwoch bei 781,9. Parallel hat landesweit laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht.

Diese hat der Landkreis Oberhavel am Freitag, dem 21.01.2022, öffentlich bekannt gemacht. Gemäß der 2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gilt damit ab Samstag, dem 22.01.2022, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung.

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für vollständig geimpfte und für genesene Personen sowie für Personen, die sich nachgewiesen aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Für alle anderen Personen gilt: In der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in wichtigen Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen:

  • der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
  • die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
  • die Begleitung und Betreuung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  • die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen,
  • die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,
  • die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
  • die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
  • die Teilnahme an laut Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg nicht untersagten Veranstaltungen,
  • die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen.

Wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Oberhavel den Schwellenwert von 750 nicht mehr überschreitet und zudem an den drei Tagen auch der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patienten weniger als 10 Prozent in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten beträgt, wird der Landkreis dies in geeigneter Weise öffentlich bekanntgeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung.