Bundestagswahl am 23. Februar 2025

(27. Januar 2025)

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag als vorgezogene Neuwahl statt. Die Kandidierenden dafür stehen erst final am 30. Januar 2025 fest, erst dann kann also mit dem Druck der Stimmenzettel begonnen werden. Voraussichtlich werden diese in der 6. Kalenderwoche (03.02.-10.02.2025) vorliegen. Das Einwohnermeldeamt der Stadt wird einen Schalter für die Beantragung von Briefwahlunterlagen öffnen und die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist freigeschaltet (OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein).

Die Wahlbenachrichtigungen selbst werden in der 5. Kalenderwoche 2025 durch die Wahlbehörde versendet. Mit dieser werden Wählerinnen und Wähler darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung enthält Angaben zum Wahltag, zur Wahlzeit, zum Ort des Wahlraumes sowie zur barrierefreien Erreichbarkeit dessen. 

Wer bis zum 02.02.2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber eigentlich wahlberechtigt ist, sollte sich mit der Wahlleitung der Stadt in Verbindung setzen. 

Kontakt zur Wahlleitung: wahlen@hohen-neuendorf.de oder (03303) 528 300.