Bürgerhaushalt 2021: Ideen bis 21. März einreichen

BHH 2021: Vorschläge einreichen

(12.02.2021)  Der Bürgerhaushalt der Stadt Hohen Neuendorf startet in die achte Runde. Vom 15. Februar bis zum 21. März 2021 haben Bürgerinnen und Bürger wieder die Möglichkeit, eigene Vorschläge für ein attraktiveres Stadtleben einzubringen.

Öffentliche Bücherschränke, Trinkbrunnen, Blühwiesen, Sitzbänke, wöchentliche kostenlose Fitness im Sommer oder ein Kino-Open-Air… Dies sind nur einige von über 65 Ideen aus der Einwohnerschaft, die die Stadt in den letzten Jahren über den Bürgerhaushalt verwirklicht hat.

Und auch in diesem Jahr können Projektideen in den Kategorien Sport, Senioren, Kinder/Jugend, Kultur, Umwelt/Natur, Straßen/Verkehr, Sicherheit/Sauberkeit/Ordnung, Stadtteilprojekte, aber auch Einsparvorschläge ab dem 15.2. auf verschiedenen Wegen eingereicht werden:

*per Mail an buergerhaushalt@hohen-neuendorf.de
*online über die Homepage https://buergerhaushalt.hohen-neuendorf.de
*mittels Flyer zum Bürgerhaushalt (wird ab dem 20.2. zusammen mit den Nordbahnnachrichten verteilt)

Die Bürgerhaushaltsflyer liegen zudem im/vor dem Rathaus aus. Die Vorschlagsfrist endet am Sonntag, den 21. März 2021. Anschließend prüft die Verwaltung alle Vorschläge anhand der vorgegebenen Kriterien auf ihre Realisierbarkeit im Rahmen des Bürgerhaushalts. Welche Vorschläge sie gerne umgesetzt sehen möchten, darüber können alle Bürgerinnen und Bürger im dritten Quartal 2021 abstimmen.

Kriterien beachten

Im Bürgerhaushalt kann jede/r Hohen Neuendorfer/in, unabhängig vom Alter, Vorschläge einbringen und über Vorschläge abstimmen. Damit ein Vorschlag zulässig ist, muss er folgende Voraussetzungen erfüllen (die komplette Leitlinie finden Sie hier):

1) Das vorgeschlagene Projekt muss der Allgemeinheit zugutekommen und im öffentlichen Raum jedermann zugänglich sein.
2) Ein einzelnes Projekt darf in der Umsetzung nicht mehr als 30.000 Euro kosten. Insgesamt stehen 100.000 Euro zur Verfügung.
3) Der Vorschlag muss im Rahmen der Zuständigkeit der Stadt liegen.
4) Vorschläge zugunsten von Vereinen, Trägern und Organisationen sind möglich, sofern Punkt 1) erfüllt ist.
5) Vorschläge, die im Rahmen der Förderrichtlinien der Stadt förderfähig sind, können nicht berücksichtigt werden.
6) Auf Dauer angelegte Projekte, die hohe, kontinuierliche Folgekosten nach sich ziehen (z.B. durch Personalstellen, Honorare, Mieten etc.), können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden.

Abstimmung im 3. Quartal

Selbst wenn nicht alle Vorschläge zulässig sein sollten, so liefern sie doch wichtige Anregungen für Kommunalpolitik und Stadtverwaltung, was Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, bewegt. Daher freuen wir uns auf Ihre kleinen, größeren, praktischen und kreativen Vorschläge für den Bürgerhaushalt 2021 und bedanken uns bereits jetzt ganz herzlich für Ihr Engagement! Die Abstimmung ist für das dritte Quartal 2021 geplant.