Brandenburg verschärft Corona-Maßnahmen ab 24.11.

Gefördert durch das Land Brandenburg

(23.11.2021)   Im Folgenden zitieren wir aus einer Presseinformation des Landes Brandenburg vom 22.11.2021.

Aufgrund der sich täglich auch in Brandenburg weiter verschärfenden Pandemie-Lage beabsichtigt die Landesregierung, die bestehende Eindämmungsverordnung zu verschärfen. Sie soll ab Mittwoch, 24. November, 00.00 Uhr gelten (zunächst bis einschließlich 15. Dezember). [...]

Einzelhandel

Der Einzelhandel soll vollständig geöffnet bleiben, aber unter Ausweitung der 2G-Regel: Sie soll künftig für den gesamten Einzelhandel gelten, jedoch weitgehend mit den aus früheren Verordnungen bekannten Ausnahmen (u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tierbedarfshandel, Baufachmärkte, Floristikgeschäfte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Poststellen, Tankstellen Banken und Sparkassen, öffentliche Bibliotheken).

Freizeit, Sport, Kultur und Weihnachtsmärkte

Die 2G-Regel soll auch gelten für alle körpernahen Dienstleistungen, darunter auch Friseurhandwerk (Ausnahmen im Gesundheitsbereich), alle Sportanlagen (drinnen und draußen) einschließlich Schwimmbäder, Innen-Spielplätze, Museen, Galerien, Planetarien, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten. Weihnachtsmärkte sollen nicht eröffnet bzw. bestehende wieder geschlossen werden.

Verschärfte Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

Im öffentlichen Raum sollen wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen eingeführt werden, so wie dies bereits in früheren Verordnung festgelegt war (u. a. insgesamt bis zu fünf Personen gemeinsam im öffentlichen Raum; Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt). Die gleiche Personengrenze soll auch für private Feiern im privaten Wohnraum oder zum Beispiel bei Treffen in Gaststätten gelten. Auch hier sollen Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden.

3G-Pflicht am Arbeitsplatz und im ÖPNV

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt zudem auch in Brandenburg ab dem 24. November 2021 grundsätzlich eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Regional- und Fernverkehr. Das Infektionsschutzgesetz regelt ab jetzt u.a. auch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Vorgeschrieben sind medizinische oder FFP2-Masken.

Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte bei bestimmten Bedingungen

In Kreisen und kreisfreien Städte mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 1.000 bei einer gleichzeitigen landesweiten Auslastung der intensivmedizinischen Betten von über zehn Prozent ist eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte von 22 Uhr bis 6 Uhr vorgesehen. Dies wird mit Ausnahmen verbunden (z. B. Weg zum / vom Arbeitsplatz).

Quelle: Pressemitteilung des Landes Brandenburg vom 22.11.2021