Benutzungsregeln für „Rathi“ nun gültig
(12.07.2022)
Für alle Besucher sichtbar sind nun die neuen Benutzungsregeln auf dem Rathausvorplatz, nachdem der Bauhof die entsprechenden Hinweisschilder montiert hat. Damit ist das Glasflaschen- und Alkoholverbot sowie das Verbot der Benutzung von Tonwiedergabegeräten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gültig und wird vom beauftragten Wachschutzunternehmen kontrolliert. Ausgenommen von der Regelung sind offizielle Veranstaltungen, bewirtschaftete Schankbereiche sowie Personen mit einer Sondergenehmigung der Verwaltung.
Zu dieser Maßnahme sah sich die Verwaltung gezwungen, nachdem in der Vergangenheit wiederholt „Rathi-Partys“ für Störungen der Nachtruhe, Beschwerden der Anwohner und ein hohes Müllaufkommen sorgten. „Selbstverständlich sind Jugendliche und junge Erwachsene weiterhin auf dem Rathausplatz willkommen, sofern sie die neuen Regeln beachten“, macht Bürgermeister Steffen Apelt deutlich.