Bürgerhaushalt 2022: Jetzt Vorschläge einreichen
(12.01.2022) Nach dem Bürgerhaushalt ist vor dem Bürgerhaushalt… Während die Stadtverordneten im Oktober 2021 beschlossen, welche Projekte aus dem Bürgerhaushalt 2021 im neuen Jahr umgesetzt werden sollen, haben die Bürgerinnen und Bürger ab Mitte Januar bereits wieder Gelegenheit, neue Vorschläge für den Bürgerhaushalt 2022 einzureichen.
Vom 13. Januar bis zum 10. Februar 2022 können Interessierte ihre Ideen, wie und an welchen Stellen Hohen Neuendorf noch ein bisschen schöner gemacht werden kann, bei der Verwaltung einreichen. Die Projektideen können auf drei Wegen eingereicht werden:
Online: https://buergerhaushalt.hohen-neuendorf.de
Per Mail an: buergerhaushalt@hohen-neuendorf.de
Per Bürgerhaushaltsflyer: Dieser wird im Januar kostenlos an alle Hohen Neuendorfer Haushalte verteilt. Weiterhin liegen die Flyer im/am Rathaus aus und können hier auch abgegeben werden.
Die Vorschlagsfrist endet am 10. Februar 2022. Anschließend prüft die Verwaltung alle Vorschläge anhand der vorgegebenen Kriterien auf ihre Realisierbarkeit im Rahmen des Bürgerhaushalts. Die Abstimmung ist zusammen mit einem kleinen Bürgerfest am 25. Juni 2022 am Rathaus geplant.
Kriterien beachten
Neu ist, dass diesmal keine Kategorien vorgegeben sind. Allerdings sind weiterhin folgende Kriterien zu beachten: Im Bürgerhaushalt kann jede/r Hohen Neuendorfer/in, unabhängig vom Alter, Vorschläge einbringen und über Vorschläge abstimmen. Damit ein Vorschlag zulässig ist, muss er folgende Voraussetzungen erfüllen:
1) Das vorgeschlagene Projekt muss der Allgemeinheit zugutekommen und im öffentlichen Raum jedermann zugänglich sein.
2) Ein einzelnes Projekt darf in der Umsetzung nicht mehr als 20.000 Euro kosten. Insgesamt stehen 150.000 Euro zur Verfügung.
3) Der Vorschlag muss im Rahmen der Zuständigkeit der Stadt liegen.
4) Vorschläge zugunsten von Vereinen, Trägern und Organisationen sind möglich, sofern Punkt 1) erfüllt ist.
5) Vorschläge, die im Rahmen der Förderrichtlinien der Stadt förderfähig sind, können nicht berücksichtigt werden.
6) Auf Dauer angelegte Projekte, die hohe, kontinuierliche Folgekosten nach sich ziehen (z.B. durch Personalstellen, Honorare, Mieten etc.), können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden.