update_ Hohen Neuendorf stellt Eltern beitragsfrei

+++update+++MBJS konkretisiert die Richtlinie und veröffentlicht FAQs+++Kitagebühren und Essengeld werden für Eltern ohne Notfallbetreuung ab April auf Null gestellt

(1. April 2020)  Das Brandenburgisches Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport konkretisierte heute die am Montag erlassene Richtlinie zur Förderung von Kitas, die ihre Eltern beitragsfrei stellen. Dazu erschienen FAQs, die sich allerdings vorrangig an die Träger richten und das Antragsverfahren erklären. Für Eltern stecken allerdings auch ein paar interessante Informationen drin:

  • Die mögliche Freistellung umfasst Kitabeiträge und Essenpauschale.
  • Es besteht eine Gebührenpflicht für die Eltern, die nur dann ausgesetzt werden darf, wenn die Betreuung nicht angeboten wird, also für die Zeit der pandemiebedingten Schließung. Die Schließung der Kitas und Horte wurde zwar verfügt wurde, gilt aber nur für Eltern, die die Notfallbetreuung nicht in Anspruch nehmen. Rechtlich besteht daher für Eltern mit Kindern in der Notfallbetreuung eine Zahlungspflicht auch dann, wenn sie die Leistung nicht in Anspruch nehmen, weil die Leistung bereitgehalten wird und sie sie in Anspruch nehmen könnten.
  • Die Träger KÖNNEN die Eltern beitragsfrei stellen, sind aber nicht dazu verpflichtet, obwohl dies die Intension des Landes ist. Die Träger müssen die Eltern über die gewählte Beitragsregelung informieren. Das ist ab 1. April möglich, aber auch bei der Wahl des Zeitpunktes gibt es keine Vorgaben an den Träger. Der Zuschuss des Landes wird nicht die tatsächlichen Kosten des Beitragsausfalls decken, weil er nur einen Durchschnittsbetrag ausgleicht. Erstattungen gewährt das Land aber nur für volle beitragsfreie Monate.
  • Seitens der Eltern ist kein Antrag auf Beitragsfreistellung beim Träger erforderlich.
  • Eltern, die eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen könnten, dies aber nicht tun, sollten eine Absprache zwischen Landkreis und Einrichtung treffen. Das Land gewährt keinen Zuschuss für diese Kinder.

 

(27. März 2020)  Für Montag hat das Land Brandenburg eine Richtlinie zur Förderung von Trägern der Kindertagesbetreuung angekündigt, die schon seit Tagen diskutiert wird, aber noch nicht verabschiedet ist. Ihr Ziel ist es, Eltern ab 1. April von der Zahlung von Kitabeiträgen und Essengeld freizustellen.

Keine Beiträge für Kindertagespflege | Tageseltern werden weiter bezahlt 

Auf der Basis des jetzt vorliegenden Entwurfes wird die Stadt Hohen Neuendorf am Montag mit Inkrafttreten der Richtlinie die Freien Träger und die Tageseltern anschreiben. Erste Träger haben die Beitragsfreistellung bereits gegenüber ihrer Elternschaft angekündigt, die übrigen fordert die Stadt dann am Montag ergänzend dazu auf; die Entscheidung liegt jedoch beim Träger. Da die Tagespflegeeinrichtungen in Trägerschaft der Stadt schließen mussten, erstreckt sich die Förderung des Landes auch auf Tageseltern, die infolgedessen von der Stadt weiterhin bezahlt werden, obwohl keine Kinder betreut werden dürfen. Für Eltern mit Kindern in Tagespflege gilt, wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss nicht tätig werden, der Beitrag wird nicht eingezogen. Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, sollte diesen zunächst für April aussetzen. Als die Kitas schließen mussten, hatten sich die Tageseltern mit dem Anliegen an die Stadt gewandt, ebenfalls schließen zu dürfen. Hier hatte die Stadt zunächst darauf verwiesen, dass hierfür die jährlich 33 Tage Urlaub und Fortbildung anzurechnen seien. "Diese erste Regelung setzen wir natürlich außer Kraft, weil ja nun die Schließung der Tagespflegestellen inzwischen angeordnet wurde", korrigiert Fachbereichsleiter Soziales, Sebastian Kullack.

Pauschale Erstattungsbeträge des Landes

Das Land erstattet unabhängig von tatsächlich gezahlten Elternbeiträgen zunächst an die Landkreise einen Betrag von 160 Euro für ein Krippenkind, 125 Euro für ein Kindergartenkind und 80 Euro für ein Hortkind, allerdings nur für die Kinder, deren Eltern beitragspflichtig sind. Wer also im Leistungsbezug ist oder dessen Kind im Vorschuljahr die Einrichtung besucht und ohnehin nichts bezahlt, erhält auch keine Erstattung. Die Träger melden die Anzahl der betreuten Kinder mittels einfacher Listen an den Landkreis.

Die Regelung gilt nicht für Kinder in Notfallbetreuung

Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, werden laut Richtlinie an die Notbetreuung nahegelegener Kindertagesstätten verwiesen. Auch für Kinder in Tagespflege gilt hier ein Betreuungsvertrag als "konkludent" geschlossen, d.h. weil es einen gültigen Vertrag mit der Stadt gibt und eine Weisung zur Verfahrensweise ergeht, erhalten Eltern, die beide in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine anderweitige Betreuung sicherstellen können, eine Betreuungsbescheinigung vom Landkreis, die sie bei einer Einrichtung in Wohnortnähe vorzeigen können, um einen Betreuungsplatz zu erhalten. Diese Eltern können die Beitragsfreistellung nicht in Anspruch nehmen, unabhängig vom in Anspruch genommenen Betreuungsumfang.

Anträge auf Notfallbetreuung und Nachfragen beim Landkreis Oberhavel

Der Landkreis hat für Nachfragen von Eltern zur Notfallbetreuung in Tagespflegestellen, Kitas und Horten unter der 03301 601-3400 eine Hotline eingerichtet. Die Hotline montags bis freitags von 07.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Fragen können außerdem per E-Mail an kindernotbetreuung@oberhavel.de gestellt werden. Die Anträge finden sich ebenfalls auf der Seite des Landkreises.