Hohen Neuendorf bekommt Stellplatzsatzung

(26.02.2018)   Weil in den parlamentarischen Diskussionen für verschiedene Bebauungspläne und größere Bauvorhaben im Stadtgebiet immer wieder der Parkraum eine große Rolle spielte, hat die Stadtverordnetenversammlung am 22. Februar nun eine Stellplatzsatzung und eine Stellplatzablösesatzung erlassen.

Zukünftig müssen Bauherren von Mehrfamilienhäusern einen Stellplatz pro Wohnung, bei Wohnungen mit mehr als 100 Quadratmetern zwei Stellplätze schaffen. Ausgenommen sind Bauvorhaben in der Größenordnung von Ein- und Zweifamilienhäusern. Wo die entsprechende Anzahl von Stellplätzen von der Fläche her nicht möglich ist, können Investoren alternativ eine Ablösesumme an die Stadt zahlen. Die Satzung gilt nicht rückwirkend.

Mit der Satzung verfolgen die Stadtverordneten das Ziel, dass nicht die Gewinne aus Investitionen privatisiert werden, während die Kosten der Infrastrukturentwicklung und Lösung von Parkraumproblemen durch den Steuerzahler aufgefangen werden muss. Beide Satzungen fanden eine breite Mehrheit.