Neue Tagespflegesatzung vom Ausschuss befürwortet
(24.01.2018) Die meisten Kinder im Krippenalter werden acht Stunden täglich betreut. Dieser Platz kostet real 167,72 Euro im Monat. Darin sind Personal-, Verwaltungs- und Betriebskosten enthalten. Die Frühstücks- und Vesperversorgung kostet zusätzlich 31,35 Euro.
Nach der neuen Gebührenordnung sollen Eltern in einer 18-Stufen-Staffel von 17 Euro + 3 Euro für Frühstück und Vesper bei einem Einkommen bis 12.600 Euro bis maximal 168 Euro + 31 Euro Verpflegung bei einem Netto-Einkommen über 52.600 Euro beteiligt werden. Das zweite Kind kostet davon jeweils 80 Prozent, ab dem dritten Kind ist der Tagespflegeplatz kostenfrei. Die Neuregelung soll ab 1. August in Kraft treten.
Eine neue Rechtsprechung hatte die vormalige Gebührenkalkulation infrage gestellt. Welche möglichen Rückforderungsansprüche sich für Eltern daraus ergeben, soll in einer zweiten, rückwirkend geltenden Satzung geregelt werden. Hier liegt noch kein Entwurf vor. Für die Kindertagesstätten sind die Träger in der Pflicht, eigene Satzungen zu entwickeln.
Die Stadt hat dennoch eine Kalkulation erstellt, da auch Kinder im Kindergartenalter in Tagespflege betreut werden. Hier werden die meisten Kinder bis zu sechs Stunden betreut. Dieser Platz kostet 95,14 Euro im Monat. Eltern würden hier mit 8 Euro bei einem Einkommen bis 12.600 Euro beteiligt, in der höchsten Einkommensgruppe mit dem vollen Beitrag von 95 Euro. Die Stufen verlaufen in 2.500-Euro-Schritten beim Netto-Einkommen und jeweils sechs bis acht Euro zusätzlichen Gebühren.
Über diese vorgesehenen Änderungen der Tagespflegesatzung informierte die Verwaltung am 23. Januar im Sozialausschuss. Nun muss die Stadtverordnetenversammlung entscheiden.