Wohin mit den Gartenabfällen?

(02.03.2017)  Spätestens zum meteorologischen Frühlingsanfang stellt sich vielen Gartenbesitzern die Frage: Wohin mit dem Grünschnitt und den Gartenabfällen? Denn sie gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur oder auf Grünflächen entsorgt werden. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können große Schäden für Boden und Natur entstehen. Die illegale Ablagerung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Landkreis hilft bei Kompostierung

Neben der Kompostierung auf dem eigenen Grundstück, kann der Gartenabfall von der AWU abgeholt oder selbst zu einer Kleinlieferanlage gebracht werden. In Hohen Neuendorf und Birkenwerder besteht ab Juni außerdem die Möglichkeit, sich am Modellprojekt "Biotonne" zu beteiligen.

Abholung durch AWU: ganzjährig erhältlich sind Laubsäcke und Wertmarken für Baum- und Strauchschnittbündel in den Vertriebsstellen für Gelbe Säcke (1,50 Euro/Stück), mit Abholung auf Abruf durch die AWU unter Tel.: (03304) 37 60

Kleinanlieferanlange: Abgabe von Gartenabfällen im Bringsystem in Germendorf (Hohenbrucher Straße) und Gransee (Am Gewerbepark 12) zu den bekannten Öffnungszeiten (0,50 Euro bei Abfallmengen bis 40 kg bzw. 15 Euro/Tonne)

Vollständige Presseinformation des Landkreises: hier