Startseite / / Beteiligung der Öffentlichkeit an der kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7 und § 13 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG)
Beteiligung der Öffentlichkeit an der kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7 und § 13 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG)