Neue Hundehalterverordnung in Kraft
(15. Juli 2024)
Seit dem 01. Juli 2024 gilt im Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung. Die alte Hundehalterverordnung verliert zum 30. Juni 2024 die Gültigkeit.
Die neue Verordnung enthält Regelungen, welche für alle Hunde gelten und solche, die für gefährliche Hunde gelten.
Die Einstufung von Hunden in unwiderlegbaren und widerlegbaren gefährlichen Hunderassen (sogenannte Rassenliste) wurde abgeschafft. Für alle Hunde – unabhängig von Größe und Gewicht – gilt die nunmehr grundsätzliche Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht im Ordnungsamt. Hunde müssen ab einem Alter von acht Wochen mittels eines Mikrochip-Transponders gekennzeichnet werden. Es gilt eine Übergangsfrist von 7 Monaten – bis Januar 2025 – für alle Hunde, die bisher nicht gekennzeichnet sind und der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt wurden. Landesweit wurde die Pflicht eingeführt, die durch Hunde verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.
Weitere Informationen, alle Neuerungen sowie die neue Verordnung finden Sie hier : Neue Hundehalteverordnung tritt am 1. Juli in Kraft | Ministerium des Innern und für Kommunales