Infos für Hunde-Besitzer in Hohen Neuendorf

Wohnen Sie in Hohen Neuendorf?
Und haben Sie einen neuen Hund?
Dann müssen Sie den Hund bei der Stadt anmelden.
Sie haben dafür 2 Wochen Zeit.
Ist der Hund noch ganz klein?
Dann müssen Sie den Hund anmelden,
wenn er 3 Monate alt geworden ist.
Sie können dafür zum Rathaus kommen.
Oder Sie können eine E-Mail oder einen Brief schreiben.
Sie müssen für jeden Hund Hunde-Steuer zahlen.
Der Hund bekommt dann eine Steuer-Marke für das Halsband.

Sie können die Hunde-Steuer für ein ganzes Jahr bezahlen.
Dann müssen Sie die Hunde-Steuer jedes Jahr am 1. Juli bezahlen.
Oder Sie können die Hunde-Steuer alle 3 Monate bezahlen:

  • am 15. Februar
  • am 15. Mai
  • am 15. August
  • am 15. November

Für einige Hunde gibt es im Bundesland Brandenburg
besondere Regeln.
Zum Beispiel:

  • bestimmte Hunderassen
  • besonders große und schwere Hunde
  • gefährliche Hunde

 

Die Hunde müssen beim Ordnungsamt angemeldet sein.
Dafür brauchen die Hunde einen Chip vom Tierarzt.
Der Chip ist wie ein Ausweis für den Hund.
Einige Hunde haben eine Tätowierung.
Aber eine Tätowierung reicht nicht aus.
Der Hund muss einen Chip haben.

Haben Sie Fragen oder wollen Sie Ihren Hund für die Hunde-Steuer anmelden?
Sie können die Steuerabteilung anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Telefon: 03303 52 81 77
E-Mail: steuern@hohen-neuendorf.de

Haben Sie Fragen an das Ordnungsamt?
Oder wollen Sie einen besonderen Hund anmelden?
Sie können das Ordnungsamt anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Telefon: 03303 52 81 33
E-Mail: ordnungsamt@hohen-neuendorf.de