Winterdienst

Mit der Schnee- und Eisglättebeseitigung wurde per Vertrag eine Firma beauftragt, die den Winterdienst analog der Straßenreinigungssatzung über die Reinigung von öffentlichen Straßen und Wegen durchführt. Der Räum- und Streudienst ist so organisiert, dass besonders frequentierte, innerstädtische Straßen (Bundes- und Landesstraßen) und Wege vorrangig behandelt und Nebenstraßen anschließend nach einem vorgegebenen Stufenplan geräumt und ggf. abgestreut werden (siehe Prioritätenliste unten).

Aus der Straßenreinigungs- und Winterwartungssatzung ergeben sich auch für die EigentümerInnen von Grundstücken Pflichten zur Bereinigung von insbesondere Laub, Schnee und Glätte auf den öffentlichen Gehwegen und Nebenflächen vor ihren Grundstücken. Eine Zusammenfassung hierzu finden Interessierte in diesem Artikel.