Volksbegehren

Im Land Brandenburg müssen für ein Volksbegehren 80.000 Unterschriften gesammelt werden, damit dieses im Landtag Brandenburg behandelt wird. Die Unterstützung der Volksbegehren erfolgt in den kommunalen Verwaltungen, in denen die Unterstützer mit Wohnsitz gemeldet sind, durch die Eintragung in amtliche Eintragungslisten. Für welche Volksbegehren aktuell Unterlagen ausliegen, finden Sie auf unserer Internetseite unter https://hohen-neuendorf.de/de/rathaus-politik/volksbegehren

Weitere Informationen zu Volksbegehren, Volksinitaitiven und Volksentscheid gibt es auch auf der Internetseite vom Landtag Brandenburg.