Straßenplanung, Straßenbau

Der Neu- und Ausbau von Straßen erfolgt auf der Grundlage des Verkehrsentwicklungsplans. Die betroffenen Anwohner werden entsprechend der Einwohnerbeteiligungssatzung in einer Einwohnerversammlung über die Planungsinhalte, die Grundsätze der Beitragsbemessung und die Höhe der voraussichtlich entstehenden Beiträge informiert. Verantwortlich ist der Fachdienst Tiefbau.