Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Die Sondernutzung einer öffentlichen Sache bedarf der Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) durch die zuständige Behörde. Die Erlaubnis darf grundsätzlich nur befristet oder auf Widerruf erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

 

Zur Sondernutzung zählen u.a.: Aufstellen eines Containers, Plakatierung für Veranstaltungen, Lagerung von Baumaterial, Transportsäcke sog. "Big-Bag", Miettoiletten.

 

Die einzelnen Voraussetzungen für die Sondernutzung sind in den Straßengesetzen des Bundes und der Länder sowie den kommunalen Regelungen für öffentliche Einrichtungen festgehalten.

Für die Sondernutzung wird eine Sondernutzungsgebühr erhoben. Bei der Bemessung sind die Gebühren gemäß der Sondernutzungssatzung zu berücksichtigen.

Sie möchten eine genehmigungspflichtige Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen beantragen? Dann nutzen Sie dafür gern unser Onlineformular Sondernutzung.