Ordnungswidrigkeiten melden
Als Ordnungswidrigkeiten bezeichnet man Verstöße gegen geltendes Ortsrecht bzw. Rechtsvorschriften. Ordnungswidrigkeiten werden durch das zuständige Fachamt nach den geltenden Rechtsvorschriften durch schriftliche Verwarnungen und Bußgeldbescheide geahndet.
Um Ihr Anliegen an den zuständigen Mitarbeiter zu schicken oder wenn Sie nicht wissen, welcher Mitarbeiter genau für Ihr Anliegen zuständig ist, nutzen Sie bitte die Mail-Adresse: