Lernmittelerstattung
Gemäß § 12 Lernmittelverordnung besteht für einen bestimmten Personenkreis die Möglichkeit der Erstattung/Ermäßigung des Eigenanteils an Lernmitteln.
Den entsprechenden Online-Antrag: Erstattung/Ermäßigung der Kosten von Lernmitteln finden Sie hier.
Alternativ können Sie den unterschriebenen "Antrag auf Erstattung/Ermäßigung der Kosten von Lernmitteln" nebst auf dem Antrag genannter Anlagen bei der Stadt Hohen Neuendorf einreichen.
Erstattung des Eigenanteils bei:
- Bezug von Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Bezug von Sozialhilfe (SGB XII)
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ermäßigung des Eigenanteils:
Die Ermäßigung des Eigenanteils für das 3. und jedes weitere Kind ist um die Hälfte möglich, wenn mindestens 3 Kinder der Familie eine Schule besuchen und dies durch einen Nachweis der Schule belegt werden kann.
Svenja Bordt
Sachbearbeiterin Schule/Bibliotheken
- Zimmer: N_0.28
- Oranienburger Str. 2
- 16540 Hohen Neuendorf
- (03303) 528 166
- (03303) 528 4100