Lernmittelerstattung

Gemäß § 12 Lernmittelverordnung besteht für einen bestimmten Personenkreis die Möglichkeit der Erstattung/Ermäßigung des Eigenanteils an Lernmitteln.
Hierzu ist ein schriftlicher und unterschriebener "Antrag auf Erstattung von Lernmitteln" nebst auf dem Antrag genannter Anlagen bei der Stadt Hohen Neuendorf einzureichen.
 
Erstattung des Eigenanteils bei:
- Bezug von Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Bezug von Sozialhilfe
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 
Ermäßigung des Eigenanteils:
Um die Hälfte des Eigenanteils für das 3. und jedes weitere Kind, wenn mindestens 3 Kinder der Familie eine Schule besuchen und dies durch einen Nachweis der Schule belegt werden kann.