Lernmittelerstattung

Gemäß § 12 Lernmittelverordnung besteht für einen bestimmten Personenkreis die Möglichkeit der Erstattung/Ermäßigung des Eigenanteils an Lernmitteln.
Alternativ können Sie den unterschriebenen "Antrag auf Erstattung/Ermäßigung der Kosten von Lernmitteln" nebst auf dem Antrag genannter Anlagen bei der Stadt Hohen Neuendorf einreichen.
 
Erstattung des Eigenanteils bei:
- Bezug von Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Bezug von Sozialhilfe (SGB XII)
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 
Ermäßigung des Eigenanteils:
Die Ermäßigung  des Eigenanteils für das 3. und jedes weitere Kind ist um die Hälfte möglich, wenn mindestens 3 Kinder der Familie eine Schule besuchen und dies durch einen Nachweis der Schule belegt werden kann.