Hauptwohnsitz - Änderung (Grundstückseigentümer/Abwasser)

Um die Trink- und Abwasserversorgung als elementare Bestandteile der Daseinsvorsorge jederzeit gewährleisten zu können, sind Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden per Satzung zur Mitarbeit verpflichtet. Dazu gehört, die Erreichbarkeit sicherzustellen und somit eine Veränderung des Hauptwohnsitzes  schriftlich beim Eigenbetrieb Abwasser anzuzeigen.