Hauptwohnsitz - Änderung (Grundstückseigentümer/Abwasser)
Um die Trink- und Abwasserversorgung als elementare Bestandteile der Daseinsvorsorge jederzeit gewährleisten zu können, sind Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden per Satzung zur Mitarbeit verpflichtet. Dazu gehört, die Erreichbarkeit sicherzustellen und somit eine Veränderung des Hauptwohnsitzes schriftlich beim Eigenbetrieb Abwasser anzuzeigen.
Kathrin Listing
Eigenbetrieb Abwasser
- Zimmer:
- Gewerbestr. 5-7
- 16540 Hohen Neuendorf
- (03303) 214 8855
- (03303) 218 716
Kontakt: