Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer unterliegen gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe, und § 35 a Gewerbesteuergesetz begründet darüber hinaus auch eine Steuerpflicht für alle im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe.

Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 325 v. H.

 

Sprechzeiten Fachdienst Steuern und Abgaben 

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