Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegen gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und § 35 a Gewerbesteuergesetz begründet darüber hinaus auch eine Steuerpflicht für alle im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 325 v. H.
Sprechzeiten Fachdienst Buchhaltung, Steuern und Abgaben
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Manuela Kieslich
SB Steuern und Abgaben
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