Feuer und Grillen im Garten
Das Feuer im Garten mit abgelagertem Holz darf die Größe im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen. Grillen im Garten ist erlaubt, sofern Sicherheitsbestimmungen eingehalten und die Nachbarn nicht gestört werden.
Das Verbrennen von Gartenabfällen hingegen ist generell verboten.
Das Brandenburgische Umweltministerium hat die Regelungen zum Umgang mit offenem Feuer im Garten in einer handlichen Broschüre unter dem Titel "Holzfeuer im Freien" gut zusammengefasst.
Eliza Kunkel
SB Gefahrenabwehr
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