Feuer und Grillen im Garten
Feuer von der maximalen Größe von einem mal einem Meter mit abgelagertem Holz und Grillen im Garten sind erlaubt, sofern Sicherheitsbestimmungen eingehalten und die Nachbarn nicht gestört werden.
Das Verbrennen von Gartenabfällen hingegen ist generell verboten.
Das Brandenburgische Umweltministerium hat die Regelungen zum Umgang mit offenem Feuer im Garten in einer handlichen Broschüre unter dem Titel "Holzfeuer im Freien" gut zusammengefasst.
Eliza Kunkel
SB Gefahrenabwehr
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