Erschließungsbeiträge
Gemäß § 127 Baugesetzbuch (BauGB) haben die Städte und Gemeinden als Ausgleich für den durch die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen ausgelösten Sondervorteil (sog. Erschließungsvorteil) einen Erschließungsbeitrag zu erheben.
Für die Erhebung des Erschließungsbeitrages ist die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hohen Neuendorf maßgeblich. Diese finden Sie unter: Satzungen
Anita Pense
SB Erschließungsbeiträge und Liegenschaften Tiefbau
- Zimmer: N_1.03
- Oranienburger Str. 2
- 16540 Hohen Neuendorf
- (03303) 528 121
- (03303) 528 4100
Birgit Lassika
SB Erschließungsbeiträge und Straßenbeleuchtung
- Zimmer: N_1.03
- Oranienburger Str. 2
- 16540 Hohen Neuendorf
- (03303) 528 151
- (03303) 528 4100