Einzugsermächtigung

Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (z. B. Zahlung von Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Mieten und Pachten, Elternbeiträge usw.) empfiehlt es sich, der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die fälligen Beträge werden dann zum Fälligkeitszeitpunkt unmittelbar von Ihrem Konto abgebucht.

Sind Sie der Auffassung, dass ein Betrag zu Unrecht von Ihrem Konto abgebucht wurde, können Sie innerhalb von 8 Wochen bei Ihrem Geldinstitut der Abbuchung widersprechen. Der abgebuchte Betrag wird dann Ihrem Konto wieder gutgeschrieben.

Die Erteilung einer Einzugsermächtigung hat den Vorteil, dass Zahlungsverspätungen, die mit Kosten verbunden sind, vermieden werden.