Stellplatzsablöseatzung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs für eine Stellplatzablösesatzung

 

Örtliche Bauvorschrift:
„Satzung der Stadt Hohen Neuendorf über die Ablösung notwendiger Stellplätze (Stellplatzablösesatzung)“

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat auf ihrer Sitzung am 26.02.2026, Beschluss Nr. B 005/2026, den Entwurf einer Stellplatzablösesatzung für die Stadt Hohen Neuendorf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Gemeinde kann örtliche Bauvorschriften gemäß § 87 Abs. 4 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) über notwendige Stellplätze und gemäß § 87 Abs. 5 BbgBO über notwendige Abstellplätze für Fahrräder sowie jeweils deren Ablösung erlassen.

Gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO ist den betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben.

Der Entwurf der Stellplatzablösesatzung, Stand: September 2025, einschl. Erläuterungen wird während der Dauer der Veröffentlichung

vom      01. Juni 2026   bis einschließlich        06. Juli 2026

auf der Internetseite der Stadt Hohen Neuendorf veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum im:

Rathaus der Stadt Hohen Neuendorf

Fachbereich 5 Bauen

Raum N_1.10 (Offenlageraum)

Oranienburger Str. 2

16540 Hohen Neuendorf

während folgender Zeiten

Montag von 8:00 – 12:00 Uhr                

Dienstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch von 8:00 – 12:00 Uhr                

Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

zur Verfügung gestellt. Nach persönlicher Absprache ist auch außerhalb dieser Zeiten eine Einsichtnahme möglich. Nutzen Sie dazu bitte die E-Mail-Adresse: bauen@hohen-neuendorf.de.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Zur elektronischen Einreichung nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse bauen@hohen-neuendorf.de. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch unter der o. g. Adresse schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus eingereicht oder abgegeben werden.

Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Hohen Neuendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzinformation

Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung und § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich der Satzungsaufstellung beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an die Stellung nehmende Person erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, welches mit ausliegt oder auf der Internetseite der Stadt Hohen Neuendorf www.hohen-neuendorf.de unter der Rubrik: Bauen &Wirtschaft / Stadtplanung & Verkehr / Bürgerbeteiligung abrufbar ist.