FNP-Änderung 025/2021 Teilbreich Birkenwerderstraße, Stadtteil Bergfelde, Entwurf (Beteiligung abgelaufen)

 

Einleitungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit

an der Bauleitplanung, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat auf ihrer Sitzung am 27. Januar 2022 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) unter der Nr. 025/2021 „Teilbereich Birkenwerderstraße, Stadtteil Bergfelde" einzuleiten (Beschluss Nr. B 065/2021).

In selbiger Sitzung wurde der Entwurf der FNP-Änderung Nr. 025/2021 „Teilbereich Birkenwerderstraße, Stadtteil Bergfelde" gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen (Beschluss Nr. B 066/2021).

Ziel und Zweck der Planung

Anlass der FNP-Änderung Nr. 025/2021 ist die geplante Festsetzung gemischter Bauflächen und einer privaten Grünfläche in einem Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 64 „Südlich der Flachslakestraße bis zur Straße Am Langen Berg, Stadtteil Bergfelde". Der rechtswirksame FNP stellt diesen Bereich ausschließlich als Wohnbaufläche dar. Die Entwickelbarkeit der Mischgebietsflächen und der privaten Grünfläche aus dem FNP ist nicht gegeben, weshalb eine Änderung entsprechend den beabsichtigten Bebauungsplaninhalten erforderlich ist.

Plangebiet

Das ca. 3,5 Hektar große Plangebiet der Änderung liegt innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 64 „Südlich der Flachslakestraße bis zur Straße Am Langen Berg, Stadtteil Bergfelde" östlich und westlich der Birkenwerderstraße zwischen Summter Straße und Briese-/Bahnstraße im nördlichen Teil des Stadtteils Bergfelde der Stadt Hohen Neuendorf.

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Lageplan zu entnehmen.

Verfahren

Die FNP-Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Südlich der Flachslakestraße bis zur Straße Am Langen Berg, Stadtteil Bergfelde". Da mit der FNP-Änderung die Grundzüge des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Hohen Neuendorf nicht berührt werden, erfolgt die FNP-Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Umweltprüfung

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

Offenlegung der Planunterlagen 

Der Entwurf der FNP-Änderung Nr. 025/2021 „Teilbereich Birkenwerderstraße, Stadtteil Bergfelde" (Stand: November 2021), bestehend aus Planzeichnung und Begründung,
liegt in der Zeit

vom    28. Februar    bis einschließlich     01. April 2022

gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich aus.

 

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Datenschutzerklärung – Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welches mit ausliegt.