Aktuelles

Verbrennen von Gartenabfällen verboten

erstellt: 23.10.2017 - 15:44

(23.10.2017)  Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushalten und Gärten ist im Land Brandenburg verboten (§ 4 AbfKompVbrV) und kann mit Ordnungsgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das betrifft auch und insbesondere das Verbrennen von Laub.

"Nordbahnnachrichten" in neuem Gewand

erstellt: 20.10.2017 - 13:37

Eine neue Gestaltung der "Nordbahnnachrichten" und die separate Verteilung an die Haushalte soll den Lesern noch mehr Lust auf die Region machen.