Weitere Kontakteinschränkung wegen Corona-Krise

22.3.2020, 18 Uhr | Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten verschärfen die Regeln, aber keine Ausgangssperre

(22. März 2020) 

19:30 Uhr  In einer Pressekonferenz verkündete Ministerpräsident Dietmar Woidke am Abend, dass auch in Brandenburg weitere Beschränkungen in einer überarbeiteten Eindämmungsverordnung um Mitternacht in Kraft treten werden. So sind zunächst bis zum 5. April nur noch Wege zur Arbeit, zu nachweislich notwendigen Terminen wie Gerichts- oder Behördenterminen, zur Deckung des täglichen Lebensmittel- und Tierfutterbedarfs und zur medizinischen Versorgung sowie zur Wahrnehmung des Sorgerechts, zur Betreuung älterer Menschen und zum Besuch Sterbender oder Schwerstkranker unter Schutzbedingungen gestattet. Beisetzungen dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden. Auch Sport an der frischen Luft ist erlaubt, allerdings nur allein oder in Begleitung einer weiteren Person mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern, sofern die Person nicht im selben Haushalt lebt. Gastronomische Einrichtungen dürfen nur noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen oder liefern. Übernachtungen sind nicht mehr für touristische Zwecke erlaubt. Dienstleistungen, bei denen kein körperlicher Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, dürfen ebenfalls nicht mehr angeboten werden, somit müssen auch Frisöre und Kosmetikstudios geschlossen bleiben. Sport- und Wellnessstätten öffnen ebenfalls weiterhin nicht. Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit nachgehen, um ein Funktionieren öffentlicher und privater Einrichtungen und Aufenthaltsorte zu gewährleisten. Im Übrigen gelten die bisherigen Verordnungen fort. Die neue Eindämmungsverordnung weitet die Bestimmungen aus.

Explizit dankte der Ministerpräsident nicht nur allen Personenkreisen, die dafür sorgen, dass die Versorgung und öffentliche Ordnung weiterhin funktionieren. Er dankte auch allen, den allermeisten Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die sich an die Regeln halten sowie denjenigen, die in großer Solidarität und Hilfsbereitschaft sich um das Wohl der anderen kümmerten: "Wir meiden zwar körperliche Kontakte", formulierte Dietmar Woidke, "aber wir haken uns im Geiste unter." Gemeinsam würden die Brandenburger_innen diese größte Krise, die das Bundesland bisher erlebt habe, bewältigen.

Die Eindämmungsverordnung soll noch heute veröffentlicht werden und um Mitternacht in Kraft treten. Zum Online-Portal der Landesregierung

17:30 Uhr

Im Laufe der letzten Woche haben sich die Fallzahlen der Corona-Infizierten weltweit verdoppelt. Dies bewog die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten heute in einer Videokonferenz, die Kontaktregeln für den öffentlichen Raum weiter zu beschränken, um die Ansteckungsquote in den Griff zu bekommen.

Die Einigung gab die Kanzlerin in einer Presskonferenz am späten Nachmittag bekannt:

  1. Die Bürgerinnen und Bürgerwerden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. 
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  3. Das Verlassen der der eigenen Wohnräume und Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich.  
  5. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkung sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Gruppen feiernder Jugendlicher auf öffentlichen Plätzen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Diese Maßnahmen sollen zunächst eine Geltungsdauer von zwei Wochen haben. Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten und sich abstimmen. 

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt.  Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.
(zitiert nach Ragnar Vogt, PNN News Blog, 16:48 Uhr)

Deutlich wies die Kanzerlin darauf hin, dass es sich um REGELN, nicht um Empfehlungen handele. Einige Bundesländer, so beispielsweise Hessen und Bayern verschärften diese Regeln weiter, indem u,a. Personen nur alleine das Haus verlassen dürfen. Brandenburg hat bisher keine abweichende Regelung erlassen. 

Es sei das allerwichtigste, sagte die Kanzlerin in der Pressekonferenz, dass die Abstandsregeln eingehalten würden. Es mache einen Riesenunterschied, ob man einen halben oder anderthalb Meter voneinander entfernt stehe. Sie selbst habe alle Termin abgesagt und nehme nur noch an telefonischen oder digitalen Konsultationen teil. Nachdem ein Arzt ihres Stabes positiv getestet sei, sei nun auch die Kanzlerin unter Quarantäne gestellt, heißt es in Onlinemedien. 

Das Robert Koch-Institut meldete am Sonntag 18.610 Infizierte. Das bedeute eine Abschwächung der Infektionsrate, allerdings übermitteln nicht alle Gesundheitsämter die Daten am Wochenende, so dass die Zahlen unvollständig seien.