Überbrückungshilfen für Unternehmen/Selbstständige

Neue Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Selbständige und gemeinnützige Organisationen

(14. Juli 2020)  Noch bis 31. August können Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen Überbrückungshilfen beantragen. Das Förderprogramm Voraussetzung für die Beantragung des Zuschusses ist ein Umsatzrückgang von 60% in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ebenso darf der Umsatz 50 Millionen Euro und die Bilanzsumme 43 Millionen Euro nicht übersteigen. Der Zuschuss beträgt maximal 150.000 Euro für drei Monate. Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten maximal 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 15.000 Euro. Zu den förderfähigen Kosten zählen Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Lebenshaltungskosten und der Unternehmerlohn sind nicht förderfähig. Hierfür hat der Gesetzgeber den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht. Neu ist auch, dass der Antrag über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu stellen ist.

Das Bundeswirtschaftsministerium informiert auf einer eigenen Internetseite über die Soforthilfen. Benutzerfreundlich werden Antragsteller digital durch das Verfahren geführt. Weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen und zum Antragsverfahren unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Auch die Investitions- und Landesbank (ILB) Brandenburg informiert auf einer Sonderseite (https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/standard.html) über die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten.

Der Landkreis Oberhavel bietet über die landkreiseigene Wirtschaftsfördergesellschaft WInTo Beratung und Unterstützung an. 

Das Land Brandenburg bietet Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, eine zentrale Anlaufstelle an. Unter der Hotline 0331-73061-222 sind wochentags zwischen 8 und 18 Uhr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WFBB erreichbar. 

Darüber hinaus finden sich auf der Webseite der WFBB (https://www.wfbb.de/de/Corona-Virus-Unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-Unternehmen) Informationen und weiterführende Links.