Stadtgespräch zu den kommunalen Finanzen
(18. August 2025)
Beim Stadtgespräch mit dem Titel „Was kostet die Zukunft?“ stellten Bürgermeister Steffen Apelt und Kämmerin Michaela Werner wesentliche Eckdaten des städtischen Haushalts vor. Als Gast saß mit Dieter Morisse ein Experte im Bereich kommunale Finanzen auf dem Podium.
Das Stadtgespräch thematisierte ausschließlich den Ergebnishaushalt der Stadt. Das ist derjenige Teil des Haushalts, der sämtliche Erträge und Aufwendungen (Einnahmen und Ausgaben) innerhalb eines Haushaltsjahres darstellt.
Der Ergebnishaushalt Hohen Neuendorfs hat im Jahr 2025 ein Volumen von rund 70 Millionen Euro, wobei sich Erträge und Aufwendungen voraussichtlich ausgleichen werden. Ein ausgeglichener Haushalt ist notwendig, um als Kommune kreditwürdig zu bleiben. Und nur durch Kredite ist es möglich, größere Investitionen zu finanzieren.
Die Erträge speisen sich zu rund 40 Prozent aus Steuern und Abgaben beziehungsweise rund 53 Prozent aus Zuwendungen und Umlagen. „Auf der Einnahmeseite der Stadt spielt allein hier die Musik“, so die Kämmerin.
Die Ausgabenseite der Kommune ist vor allem durch Zwänge bestimmt. So gibt Hohen Neuendorf im aktuellen Haushaltsjahr rund 35,7 Millionen Euro für die Kreisumlage und die Kinderbetreuung aus. Weitere finanzielle Zwänge ergeben sich aus notwendigen Sach- und Dienstleistungen (rund 13,2 Millionen Euro), den Löhnen in der Verwaltung (rund 13,8 Millionen Euro) sowie aus Abschreibungen (5,9 Millionen Euro).
Gerade einmal 8 Prozent der Gesamtaufwendungen, also rund 5,9 Millionen Euro, hat die Stadt für freiwillige Aufgaben zur Verfügung. „Dieses Geld nutzen wir unter anderem für Veranstaltungen, die Bibliotheken, die Jugendarbeit, unsere Sportplätze sowie Vereinsförderung“, so der Bürgermeister. Ich stehe zu all diesen Leistungen, aber es wird eine Kunst sein, auch zukünftig dieses Niveau zu halten.“
Neue Einnahmequellen vorgeschlagen
Damit Hohen Neuendorf sich auch zukünftig diese freiwilligen Aufgaben leisten kann, haben der Bürgermeister und die Kämmerin sich Gedanken gemacht, wie die Erträge zukünftig gesteigert werden können.
So wird die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer vorschlagen. „Wir halten eine solche Steuer für ein gerechtes Mittel, da Menschen, die im Ort einen Zweitwohnsitz haben, hier die Infrastruktur nutzen, aber von ihrem Einkommenssteueranteil profitiert ausschließlich die Kommune des Erstwohnsitzes“, so Michaela Werner.
Auch die Einführung einer Verpackungssteuer und einer neuen Grundsteuer C soll demnächst in die politische Diskussion eingebracht werden. Eine Grundsteuer C müsste von Grundstücksbesitzenden gezahlt werden, die zwar über baureifes Land verfügen, dieses aber nicht einer Bebauung zuführen. Auch diese Steuer wäre aus Sicht der Verwaltung angemessen, da Bauland knapp ist und damit Bodenspekulationen entgegengewirkt werden kann.
Ob diese Steuern eingeführt werden sollen, entscheidet letztlich die Stadtverordnetenversammlung.
Schlüsselzuweisungen: Berlinferne Kommunen werden bevorzugt
Handlungsbedarf sehen die Kämmerin und der Bürgermeister auch beim Thema Schlüsselzuweisungen. Das ist eine finanzielle Zuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich des Bundeslandes an seine Gemeinden. Sie dient dazu, Unterschiede in der Finanzkraft zwischen den Kommunen auszugleichen. Sie errechnet sich unter anderem anhand der Einwohnerzahl und der Steuerkraft einer Kommune.
Nach dem aktuellen Finanzausgleichsgesetz nimmt das Land Brandenburg dabei an, dass Kommunen mit einem niedrigen Grundsteuersatz eher steuerlich gut aufgestellt sind und deshalb weniger Zuweisungen benötigen. Tatsächlich bevorzugt das aber tendenziell jene Kommunen, die sich außerhalb des Speckgürtels befinden. Denn dort gibt es niedrigere Bodenpreise und ein Hebesatz in der Grundsteuer B von 400 bis 600 Prozent ist keine Seltenheit.
Die Grundsteuer der Kommunen im Berliner Speckgürtel, wo es hohe Bodenpreise gibt, liegt unterhalb des landesweiten Durchschnitts, weshalb sie nach dem Finanzausgleichsgesetz weniger Schlüsselzuweisungen künftig erhalten könnten. In Hohen Neuendorf liegt die Grundsteuer B aktuell bei 200 Prozent. Aktuell ist nicht zu erkennen, dass das Land Brandenburg seine Berechnungsgrundlage für die Schlüsselzuweisungen ändern wird.
Bürgermeister: Kommunen müssen sich zusammenschließen
Apelt nutzte den Abend erneut, um sich für größere kommunale Einheiten auszusprechen, denn dadurch ließe sich viel Geld sparen: „Es kommen in den nächsten Jahren Mammutaufgaben auf die Kommunen zu, etwa im Bereich der Wärmeplanung oder des Abwassermanagements. Es ist schwer darstellbar, dass Kommunen hier Alleingänge machen. Gemeinsam ließen sich Millionen Euro sparen und wir würden uns gegenüber dem Land in eine bessere Verhandlungsposition bringen.“
Apelt sprach sich zudem für den weiteren moderaten Zuzug aus, der jährlich bei etwa einem Prozent der Einwohnerzahl liegt. Denn nur dadurch sei sichergestellt, dass Hohen Neuendorf auch zukünftig genügend Schlüsselzuweisungen sowie Anteile der Einkommenssteuer erhält.
