Schlichten statt richten - Schiedspersonen gesucht

(10.07.2023)  Wenn der Hahn zu laut kräht oder die Hecke des Nachbarn auf das eigene Grundstück ragt, wird der Frieden zwischen Nachbarn schnell brüchig. Können Streitende nicht gemeinsam eine Lösung finden, haben sie die Möglichkeit, Schiedsleute hinzuzuziehen, die bei der außergerichtlichen Einigung helfen.

Schiedspersonen entlasten Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte

Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn es um Nachbarschaftsstreitigkeiten geht. Im Landesgesetz ist sogar vorgeschrieben, dass bei solchen Streitigkeiten, bevor sie vor Gericht verhandelt werden, ein Schlichtungsversuch unternommen werden muss. Somit entlasten Schiedspersonen die Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zugleich.

Den sich streitenden Parteien ermöglichen Schiedsstellen einen neutralen Raum, in dem Konflikte in beiderseitigem Interesse beigelegt werden können. Sie stellen sicher, dass die Gespräche auf einer sachlichen Ebene stattfinden und Emotionen, die sich im Vorfeld hochgeschaukelt haben, ausgeblendet werden können. 

Bei einer Schlichtung geht es nicht nur um die Anwendung geltenden Rechts. Sondern es geht darum, eine gemeinsame Einigung zu erzielen, mit der die Parteien für einen langen Zeitraum gut auskommen können und die außerdem viel Zeit, Geld und Nerven spart. "Schlichten statt richten", lautet eine gängige Formel für die Schiedsstelle.

Bewerbungen bis 11. August an die Stadt

Aktuell sucht die Stadt jeweils eine Schiedsperson für die Schiedsstelle I (zuständig für den Stadtteil Hohen Neuendorf) sowie für die Schiedsstelle II (zuständig für die Stadtteile Stolpe, Bergfelde und Borgsdorf. Außerdem wird eine stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle I gesucht. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 11. August 2023.

Zu erfüllende Voraussetzungen

Obwohl das Amt ehrenamtlich ausgeübt wird, gibt es einige Voraussetzungen, die Interessierte mitbringen müssen: So muss die Schiedsperson über einen Wohnsitz in der Stadt Hohen Neuendorf verfügen und mindestens 25 Jahre alt sein. Wichtig ist auch ausreichend Zeit, um die Amtsgeschäfte und Schlichtungsgespräche wahrzunehmen. Weitere Vorussetzungen und Infos am Amtsblatt-Auszug am Ende der Seite (PDF-Dokument).

Die Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung für 5 Jahre gewählt.

Schiedsperson (m/w/d)  kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt steht.

Interessierte (m/w/d) geben Ihre schriftliche Bewerbung mit Vorlage eines Lebenslaufes bitte im Justiziariat der Stadt Hohen Neuendorf, Oranienburger Str. 2 in 16540 Hohen Neuendorf, ab.