Kitas öffnen für Vorschulkinder und nach Ressource

Lockerung der Eindämmungsverordnung sieht beschränkte Regelbetreuung in der Kita vor - Träger können Erwartungen wahrscheinlich nicht decken

(20. Mai 2020)  Das Brandenburgische Bildungsministerium weitete gestern in einer nächsten Stufe der Lockerung der Eindämmungsverordnung den Anspruch der Kinderbetreuung aus. Danach dürfen Kindertagespflegestellen ihre Tätigkeit ohne Einschränkungen wieder aufnehmen. Für Kitas gilt im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb, dass ab 25. Mai zumindest die Vorschulkinder mindestens an einem Tag in der Woche an mindestens vier Stunden in einer festen Gruppe an einem festgelegten Tag betreut werden sollen. Darüber hinaus können alle Eltern auch unabhängig vom Anspruch auf Notfallbetreuung Betreuungsbedarf geltend machen, dem die Träger je nach Kapazität ihrer Einrichtungen auch gerecht werden sollen. Das Ministerium delegiert die konkrete Ausgestaltung allerdings in die Landkreise, Kommunen und an die Freien Träger. Heute Morgen verständigten sich die Kommunen in einer telefonischen Konferenz mit dem Landkreis über die Ausführungsbestimmungen, die heute noch vom Landkreis schriftlich festgelegt werden sollen. (vgl. anliegende pdf)

Betreuung der Vorschulkinder ab 25. Mai an einem Tag pro Woche

Nach Vereinbarungen aus der heutigen Telefonschalte soll die Betreuung der Vorschulkinder in Oberhavel ab kommenden Montag, 25. Mai 2020, gelten. Den Betreuungsbedarf müssen die Eltern direkt beim Träger geltend machen. Weiterhin hat die Notfallbetreuung Vorrang; die Feststellung des Betreuungsanspruchs der Notfallbetreuung bleibt in den bewährten Händen des Landkreises. Ferner ist die Betreuung analog der in Anspruch genommenen Notfallbetreuung kostenpflichtig.

Träger in Hohen Neuendorf versuchen, die Kapazitäten zu maximieren

Bereits am letzten Freitag verständigten sich die Stadt und die Träger in einer Trägerberatung im Rathaus über eine mögliche Ausweitung des Betreuungsumfangs. Heute wird vom Fachbereich Soziales noch einmal per Mail eine aktuelle Information an die Freien Träger versendet. Alle Träger sicherten in der Beratung zu, ihre Kapazitäten in Abhängigkeit der Raumgrößen und des verfügbaren Personals sowie unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln auf das Maximum zu erhöhen und sehen sich für die Betreuung der Vorschulkinder ab Montag weitgehend gerüstet. Auch zusätzliche Gruppen beispielsweise in der Waldkita waren im Gespräch. Nach wie vor gelten pro Gruppe die Richtgrößen für die Krippe von bis zu sechs Kindern, für den Kindergarten zehn Kindern und für den Hort 15 Kindern. Übrigens wird noch einmal klargestellt, dass für die Vormittagsbetreuung der Hortkinder das Land mithin Schule und Lehrer, nicht aber die Träger in der Pflicht seien. Eine Aufgabe, die die Schulen angesichts der komplexen logistischen Herausforderung der regulären Unterrichtsorganisation personell und räumlich ebenso überfordern dürfte  wie die Kindertagesstätten.

Kritik des Städte- und Gemeindebundes: weder kindgerecht noch bedarfsorientiert für Eltern

Allerdings sind auch in den Einrichtungen nicht alle Erzieher_innen im Dienst, weil sie teilweise zur Risikogruppe zählen. Zudem sind die Raumkapazitäten jetzt schon weitgehend ausgelastet. Hier setzt die Kritik des Brandenburgischen Städte- und Gemeindebundes an, der in einer Umfrage unter den Kreisen und Kommunen das Feedback erhalten hatte, dass die Kapazitäten in den Einrichtungen personell und/oder räumlich ohne die Vorschulkinder bereits zu weiten Teilen erschöpft seien und bei den Eltern nun eine Erwartung geweckt werde, die von den Trägern überhaupt nicht erfüllt werden könne. Obwohl unter sozialen und Entwicklungspsychologischen Gesichtspunkten gut gemeint, verfehle die Neuregelung das Ziel weit. "Eine Befriedung der Bedürfnisse der Kinder und der Erwartungen der Eltern wird mit der angekündigten „eingeschränkten Regelbetreuung“ nicht einmal ansatzweise erreicht werden. [...] Der vorgeschlagene Weg der lediglich tage- bzw. stundenweisen Betreuung [ist] weder kindgerecht noch [korrespondiert er] mit den Bedürfnissen berufstätiger Eltern", formuliert es der Städte- und Gemeindebund in einer Stellungnahme an das Ministerium.