Informationen zur Grundsteuerreform am 2. Juni
(20.05.2022) Bundesweit bewerten die Finanzämter ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen deshalb zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober dieses Jahres für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Zwischen Mai und Juni werden sie darüber durch das Finanzamt schriftlich informiert. Die Steuererklärungen werden beim Finanzamt, nicht bei der Kommune eingereicht.
Reform der Grundsteuerberechnung Folge eines Urteils vom Bundesverfassungsgericht
Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können. Die Reform der Grundsteuerberechnung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärte.
Denn derzeit beruht die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese veralteten Einheitswerte führen aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung, weshalb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber verbindlich aufgab, die nun bevorstehende sachgerechte Neuregelung zu schaffen.
Drei Informationsveranstaltungen am 2. Juni im Ratssaal - Anmeldung erforderlich
Eine Grundsteuerwerterklärung müssen Bürgerinnen und Bürger für Grundstücke abgebeben, deren Eigentümerin oder Eigentümer sie am 1. Januar 2022 waren. Wie genau das funktioniert und welche Angaben in der Grundsteuerwerterklärung nötig sind, darüber informiert das Finanzamt Oranienburg in einer Veranstaltung am Donnerstag, den 2. Juni 2022, jeweils um 10 Uhr, 13 Uhr und 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses Hohen Neuendorf. Der Eintritt ist frei. Für die Informationsveranstaltung ist eine telefonische Anmeldung beim Finanzamt Oranienburg unter (03301) 857 7500 erforderlich (ab Mo., 23.05.2022 jeweils von 9-15 Uhr). Die Veranstaltung wird ca. zwei Stunden dauern.
Alte Bauakten können beim Archiv oder beim Bauamt angefragt werden
Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer, die für ihre Steuererklärung Einsicht in ihre Bauakten benötigen, können dies bei der Stadtverwaltung an zwei Stellen beantragen. So verfügt das Stadtarchiv über einen Bestand von etwa 5.800 Bauakten aus der Zeit vor 1945. „Im Verhältnis zum Bestand anderer Kommunen verfügen wir hier über ein ziemlich vollständiges Bauakten-Archiv, auf das wir sehr stolz sind“, berichtet Archiv-Leiterin Astrid Kruse.
Auf eine Einschränkung sollten sich Bürgerinnen und Bürger jedoch einstellen. Denn ab August werden die alten Bauakten gereinigt. Dadurch kann es teilweise zu Einschränkungen bei der Einsicht kommen. Eigentümerinnen und Eigentümer werden daher gebeten, möglichst noch im Juni oder Juli Einsicht in Ihre Bauakten zu nehmen. Die Akteneinsicht kostet 22 Euro und kann mit einer Mail an archiv@hohen-neuendorf.de beantragt werden.
Zahlreiche weitere Bauakten aus der Zeit nach 1945 können beim Bauamt der Stadt eingesehen werden. Die Anfrage dafür kann an Manfred Bredow mit einer Mail an bredow@hohen-neuendorf.de gerichtet werden.
Weitere Informationen im Internet
Weitere Informationen zur Reform der Grundsteuer finden Interessierte auf der Internetseite https://grundsteuer.brandenburg.de.