Fotowettbewerb "Mein Motiv für Hohen Neuendorf"
(20.05.2017) Unter dem Titel "Mein Motiv für Hohen Neuendorf" lädt die Stadt alle Bürgerinnen und Bürger zu einem Fotowettbewerb ein. Jeder Hohen Neuendorfer kann dafür ein Foto einreichen.
"Mein Motiv für Hohen Neuendorf"
Der Titel des Wettbewerbs ist bewusst zweideutig gewählt. Denn Alteingesessene und Neuzugezogene sollen nicht nur einfach ein Foto einreichen, sondern können zusätzlich ein paar Zeilen dazu schreiben, warum sie gerne in Hohen Neuendorf leben, wohnen oder arbeiten.
Ob Geselligkeit im Garten, Wandern am Herthasee, Schippern auf der Havel, Golfen in Stolpe – die Motive fürs Foto können dabei so vielfältig sein wie die Motive, in Hohen Neuendorf zu leben, zu wohnen und zu arbeiten. Mit ihrem Foto und ein, zwei Zeilen können die Bürgerinnen und Bürger zeigen und verraten, was Hohen Neuendorf für sie bedeutet, wo sich ihre Lieblingsplätze befinden und was sie an der Stadt mögen.
Kriterien
Wichtigste Kriterien: das Foto sollte einen sichtbaren Bezug zu Hohen Neuendorf aufzeigen, z.B. durch wiedererkennbare Orte, Gebäude oder Personen. Das Foto darf noch nirgendwo vorher veröffentlicht worden sein (auch nicht auf Facebook und Co.). Das Foto muss aktuell und darf über kleine Korrekturen hinaus (Helligkeit, Kontrast, Zuschnitt) nicht bearbeitet sein (keine Montagen, keine künstlerischen Verfremdungen).
Verfahren
Die Fotos müssen bis zum 31.7. in druckfähiger Qualität (mind. 300 dpi) und Größe (2 bis max. 12 MB) an die Mail-Adresse presse@hohen-neuendorf.de unter Nennung des Urhebers (mit Wohnanschrift in Hohen Neuendorf und Kontaktdaten) eingeschickt werden. Über die besten Bilder entscheidet anschließend eine Jury aus Fotografen, Grafikdesignern und Künstlern.
Preise
Als Hauptpreise winken Gutscheine für Essen, Bücher und Freizeitaktivität. Die Gewinner werden auf dem Herbstfest bekannt gegeben. Die schönsten Fotos sollen Anwendung im Rahmen des Stadtmarketings für Kalender, Postkarten, Ausstellungen, Publikationen oder ähnliche Veröffentlichungen finden. Dazu wird mit den Einreichern eine Nutzungsvereinbarung i.S.d. §§ 31 und 32 UrhG abgeschlossen.