Der Umwelt zuliebe: Straßenbegleitgrün schützen
(20. Juli 2021)
Ein intaktes Straßenbegleitgrün neben Straßen und Fahrbahnen gehört zum schützenswerten Ortsbild der Stadt. An vielen Stellen werden die Grünanlagen jedoch zum Parken genutzt. Die Mitglieder der Hohen Neuendorfer Stadtverordnetenversammlung haben in ihrer Sitzung am 29. April 2021 deshalb beschlossen, das Begleitgrün künftig noch mehr zu schützen. Daher stellt das Parken auf Straßenbegleitgrün mit Inkrafttreten der aktualisierten „Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) der Stadt Hohen Neuendorf über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und Anlagen für das Gebiet der Stadt Hohen Neuendorf“ seit dem 21. Juni 2021 eine Ordnungswidrigkeit dar.
OBV greift nur bei Straßenbegleitgrün ohne Verkehrsfunktion
Die aktualisierte OBV gilt in Hohen Neuendorf auf solchen Flächen, die keine Verkehrsfunktion erfüllen, also nicht dem Straßenverkehrsrecht unterliegen. Dazu zählen etwa Böschungen, Gräben, Entwässerungsanlagen oder die zur Straße gehörenden Pflanzen (Straßenbegleitgrün). Baumgräben oder grasbewachsene Randstreifen, die Teil eines Gehweges sind und mit einem Bordstein von der Straße abgegrenzt sind, erfüllen hingegen eine Verkehrsfunktion. Auf ihnen ist das Parken ohnehin nach der Straßenverkehrsordnung, Paragraf 12, Absatz 4, untersagt.
Schutz des Straßenbegleitgrüns hat mehrere Ziele
Wie die Stadtverordneten herausstellten, erfüllen die begrünten Flächen neben Fahrbahnen mehrere wichtige Funktionen: Sie nehmen Niederschlagswasser auf und geben das Wasser an Straßenbäume und Vegetation ab. Teilweise befinden sich unter-/innerhalb der Grünflächen sogenannte Rigolen (Wasserspeicher), die durch parkende Autos zerstört werden können. Denn parkende Autos verdichten den Boden. In Folge dessen können Wurzeln sich nicht mehr ausbreiten, Graspflanzen sterben ab. Viele Grünstreifen weisen durch die stetige Belastung stellenweise kaum noch Pflanzenbewuchs auf. Indem Autofahrerinnen und Autofahrer nicht auf den Grünanlagen parken, sondern die Fahrbahn, ausgewiesene Parkplätze und das eigene Grundstück nutzen, tragen sie damit zum Umweltschutz und zum grünen Ortsbild bei.