Bundes- und Landesregierung kündigen Lockerung an

Ab 27.4. sollen unter Auflagen kleinere Geschäfte wieder öffnen

(15. April 2020)  Nach den heutigen Beratungen der Bundesregierung mit den Regierungen der Länder soll die Eindämmungsverordnung aufgrund der tendenziell abnehmenden Infektionsquote leicht gelockert werden. Das melden am Abend übereinstimmend die öffentlich-rechtlichen Medien unter Berufung auf Pressekonferenzen des Bundeskabinetts und der Landesregierungen. Offizielle Informationen liegen der Stadtverwaltung noch nicht vor. Ministerpräsident Woidke kündigte in einer Pressekonferenz am Mittwochabend für Freitag eine neue Eindämmungsverordnung für Brandenburg an.

Im Rahmen der Pressekonferenz gab die Landesregierung erwartungsgemäß Lockerungen von den Maßnahmen zur Einschränkungen des Coronavirus bekannt; diese seien mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung gemeinsam beschlossen worden, berichtete Brandenburgs Minsterpräsident Dietmar Woidke.

Danach soll die Notfallbetreuung für Kitas aufrecht erhalten und weiter ausgebaut werden, die Einrichtungen allerdings grundsätzlich noch geschlossen bleiben. Wer wegen der Betreuung nicht arbeiten könne, habe Anspruch auf Finanzhilfe von Bund und Land. Auch die Schulen bleiben noch geschlossen. Die Abiturprüfungen finden jedoch unter strengen Hygieneauflagen wie geplant statt. Ab dem 4. Mai - ebenfalls mit strikten Regeln, sollen die Kinder von Abschlussjahrgängen wieder in die Schule gehen dürfen, das sind zunächst die Klassen, die im kommenden Jahr in allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen Prüfungen ablegen, und den obersten Grundschulklassen. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich.

Kleinere Geschäfte mit einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratmetern sollen nun unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen dürfen. Dies gelte voraussichtlich und in Abstimmung mit Berlin ab 27. April, sagte Dietmar Woidke. Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen sollen unabhängig von der Verkaufsflächen öffnen können. Er betonte aber auch, dass die Grundregelungen bestehen bleiben werden: Minimierung sozialer Kontakte, Abstand und Hygiene. Friseure sollen ab dem 4. Mai wieder tätig werden dürfen, aufgrund der nicht einzuhaltenden Sicherheitsabstände jedoch auch unter strengen Hygieneauflagen. Sporteinrichtungen sollen vorläufig noch nicht den Betrieb aufnehmen.

Labore, Arbeitsräume und Bibliotheken in der Hochschullehre können unter Einhaltungen von Schutzmaßnahmen wieder öffnen, ob dies auch für städtische Bibliotheken gelten wird, ist noch offen. 

Die festgelegte Größenordnung diene dem Ziel, weiterhin Massenansammlungen mit hohen Infektionsquoten zu verhindern. Folglich sollen Großveranstaltungen bis zum 31. August weiter grundsätzlich untersagt bleiben, verkündete die Bundeskanzlerin Angela Merkel. Betroffen seien auch Fußballspiele, wie es hieß. Konkrete Regelungen etwa zur Größe der Veranstaltungen sollen durch die Länder getroffen werden.

Privaten Reisen erteilten die Regierenden weiterhin Absagen: Familienbesuche und Privatreisen sollen vermieden werden, hieß es. Beherbergung von Touristen bleibt daher konsequenterweise verboten.

Zum Thema Gesichtsmasken gibt es keine Verfügung, allerdings die dringende Empfehlung im öffentlichen Nahverkehr, also Bus und Bahn, sowie beim Einkaufen Gesichtsmasken zu tragen.

Ergänzend berichten die Potsdamer Neuesten Nachrichten am Abend mit Bezugnahme auf die Pressekonferenz:

"Was soll geschlossen bleiben?

Diese Liste bleibt lang: Das sind Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, „weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist“, heißt es. „Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.“ Nicht öffnen dürfen Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, geschlossen bleiben auch „Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Galerien, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen“. Auf der Nein-Liste stehen auch „Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm-und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, Outlet-Center, Spielplätze, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen".

Und die Gaststätten?

Die bleiben wie bisher für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. „Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause“, so die Einigung.   

Und Vereine und Musikschulen?

Auch da sind normale Verhältnisse nicht in Sicht. „Verboten sind“, heißt es in dem Beschluss, „Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.“ "