Brandenburg: Kontaktbeschränkungen verschärft

Gefördert durch das Land Brandenburg

(15. Dezember 2021) Im Folgenden zitieren wir eine Pressemitteilung des Landes Brandenburg:

Das Infektionsgeschehen in Brandenburg ist weiter sehr ernst. Die Inzidenzen bewegen sich zwar seitwärts, liegen jedoch nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Besonders die Situation in den Krankenhäusern spitzt sich weiter zu und wird sich in den kommenden Wochen voraussichtlich noch weiter verschärfen. Angesichts dieser Lage hat die Landesregierung heute Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Damit setzt Brandenburg weitere Maßnahmen um, auf die sich Bund und Länder am 2. Dezember verständigt hatten. Die geänderte Corona-Verordnung tritt bereits am morgigen Mittwoch (15. Dezember) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 11. Januar 2022.

Damit sich alle Betroffenen rechtzeitig auf die neuen Vorgaben vorbereiten können, wurden die relevanten Inhalte von der Landesregierung bereits mehrfach kommuniziert. Im Wesentlichen werden die aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beibehalten. Dazu zählen das Abstandsgebot im öffentlichen Raum und die Maskenpflicht an Schulen. Die 2G-Regel gilt weiterhin unter anderem im Einzelhandel, in Gaststätten und Hotels, für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater oder bei körpernahen Dienstleistungen. Auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen gilt unverändert fort, u.a. Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen über Schwellenwert von 750.

Wie bereits mehrfach angekündigt werden die Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum verschärft. Clubs und Diskotheken müssen landesweit schließen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt. An Hochschulen kann die 2G-Regel und bei Veranstaltungen die 2G-Plus-Regel gelten. Für Versammlungen (Demonstrationen) gilt eine Personenobergrenze im Freien von 1.000 gleichzeitig Teilnehmenden (weitere Details zu diesen Punkten nachfolgend).

An Silvester und am Neujahrstag sollen Ansammlungen von Personen und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf publikumsträchtigen Wegen, Straßen und Plätzen verboten werden. Details regeln die Landkreise und kreisfreien Städte per Allgemeinverfügungen. Für das Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester ist eine entsprechende Regelung des Bundes vorgesehen.

Bei der 2G-Zutrittsgewährung gibt es eine neue Altersgrenze: Statt wie bisher Kinder unter 12 Jahren haben ab dem 15. Dezember alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Testnachweis Zutritt zu 2G-Bereichen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind.

Rechtsgrundlage der Corona-Schutzmaßnahmen ist Paragraf 28a des Bundes-Infektionsschutzgesetzes. Der Landtag hatte am gestrigen Montag (13. Dezember) für das Land Brandenburg eine konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) festgestellt.