Update: Kita, Schule, Hort & Kindertagespflege
(Update 8. Januar)
Wie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg mitteilt, wird der Präsenzunterricht weiterhin ausgesetzt und der Distanzunterricht forgesetzt, zunächst bis zum 22. Januar. Ausgenommen, nach wie vor, sind Abschlussklassen und die Förderschulen "geistige Entwicklung". Ab 18. Januar will die Landesregierung in Abstimmung mit den Landräten und Oberbürgermeistern die Situation neu bewerten und schauen, ob es Spielräume für eine Öffnung an Grundschulen (z.B. durch Wechselunterricht) gibt.
Kitas und Krippen bleiben weiterhin geöffnet. Erneut appelliert das Land an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, wo es geht. Für diesen Zeitraum können Elternauch Gebrauch von den Lohnersatzleistungen des Bundes machen und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengeldes nutzen. Die Landesregierung weist darauf hin, dass je nach lokaler Infektionslage die Kitas geschlossen werden können (so der Fall im Landkreis Oberspreewald-Lausitz).
(16. Dezember 2020) Einige Unsicherheit besteht bei Eltern über die kommenden Regelungen, die für die Beschulung und Betreuung von Kindern gelten. Bisher sind nur zeitliche Regelungen getroffen. Das Land Brandenburg erarbeitet aktuell eine Zuordnung, welche Berechtigten eine eventuelle Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können. Es ist noch offen, ob dies den Regelungen aus dem Frühjahr entsprechen wird.
Aktuell gilt:
Die von Seiten des Landes Brandenburg angekündigte Änderung der Eindämmungsverordnung, die ab dem Mittwoch, 16.12.2020, gilt liegt dem Landkreis Oberhavel seit Dienstagvormittag vor. Sie ist auf der Webseite des Landkreises im Wortlaut veröffentlicht (www.oberhavel.de/Corona).
Vom 14. bis 18.12.2020 gilt:
Die Kitas im Landkreis bleiben geöffnet. Das gilt gleichermaßen für Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflegestellen und sonstige Angebote der Kindertagesbetreuung. Eine Notfallbetreuung ist daher nicht vorgesehen. Daher existiert auch bisher kein Formular für den Antrag auf Notfallbetreuung.
Ab dem 04.01.2021 wird die Hortbetreuung laut Ankündigung des Landes untersagt sein. Geöffnet bleiben Krippe, Kindergarten, Kindertagespflegestellen und sonstige Angebote im vorschulischen Bereich. Der Hort organisiert für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe eine Notbetreuung. Das gilt für:
- Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
- Kinder, deren Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.
Wer zu diesem Personenkreis zählt, wird das Land zeitnah festlegen. Über das genaue Prozedere wird die Kreisverwaltung schnellstmöglich informieren. Die Stadt Hohen Neuendorf wird diese Informationen an dieser Stelle veröffentlichen.