Höhere Aufwandsentschädigung für FFw beschlossen
(06.07.2017) Während sich beim Starkregenereignis am 29. Juni die Freiwillige Feuerwehr stundenlang im Einsatz befand, beschlossen die Stadtverordneten im Hohen Neuendorfer Rathaus am selben Abend eine Änderung der „Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hohen Neuendorf“.
„Das letzte Mal wurde die Satzung im Jahr 2009 angepasst“, erläutert Bürgermeister Steffen Apelt. „Die Anforderungen an unsere Kameraden sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. Nicht nur, aber insbesondere beim Umgang mit der Technik, sowohl bei den Einsatzfahrzeugen als auch vor Ort, zum Beispiel im Umgang mit Photovoltaikanlagen. Die Feuerwehr ist mittlerweile Mädchen für alles geworden. Nicht zuletzt das Starkregenereignis oder die Waldbrände in den Wochen zuvor zeigen, dass die Anpassung der Aufwandsentschädigung höchste Zeit wurde“, listet der Bürgermeister Gründe für die Satzungsänderung auf.
Aufwandsentschädigungen im oberen Drittel
Dass während der Beratung der Beschlussvorlage in den Fachausschüssen ein „Überbietungswettbewerb“ unter den Fraktionen entstand, sieht Apelt mit einem lachenden und einem weinenden Auge. „Ich hätte mir hier eine gemeinsame Linie gewünscht“, bekennt der Verwaltungschef. Auf der anderen Seite freut er sich mit den Kameradinnen und Kameraden, denn mit der Anpassung befinden sich die Aufwandsentschädigungszahlungen im kreisweiten Vergleich nun nicht wie avisiert „im Mittelfeld vergleichbarer Kommunen“, sondern „im oberen Drittel“.
So steigt unter anderem die monatliche Aufwandsentschädigung für den Stadtwehrführer von 75 auf 125 Euro. Die stellvertretenden Stadtwehrführer erhalten zukünftig 110 statt 60 Euro und der Stadtjugendwart 90 statt 50 Euro.
Neben funktionsbezogenen auch aufwandsbezogene Aufwandsentschädigungen
Neben der Erhöhung bestehender funktionsbezogener Aufwandsentschädigungen berücksichtigt die überarbeitete Satzung auch neue Punkte. So erhalten nunmehr auch die Betreuer der Kinder- oder Jugendfeuerwehr und ihre Stellvertreter eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro. Auch Brandsicherheitswachen und besondere Einsatzlagen werden zukünftig mit einer Aufwandsentschädigung gewürdigt, ebenso wie die langjährige aktive Mitgliedschaft im Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr und die Einsatzbereitschaft als solche, d.h. das Eintreffen in der Feuerwache, auch wenn sich daraus kein Einsatz ergibt. Für die Stadt bedeutet die Anpassung Mehrausgaben in Höhe von ca. 50.000 Euro pro Jahr.
„Die Aufwandsentschädigungen sind trotz der Erhöhung nur eine Form der Anerkennung und vergüten in keinster Weise den tatsächlichen Aufwand“, macht Steffen Apelt abschließend noch einmal deutlich. „Das Starkregenereignis hat uns gezeigt, dass noch andere Maßnahmen zur Unterstützung unserer Feuerwehr notwendig sind, zum Beispiel ein zweiter Satz Uniformen“. Eine Dankesveranstaltung für die Kameradinnen und Kameraden bereitet die Verwaltung derzeit ebenfalls vor.