Regenwasser gehört nicht ins Abwassernetz
(3. November 2023)
Aus aktuellem Anlass weist der Eigenbetrieb Abwasser Grundstückseigentümer darauf hin, dass im Land Brandenburg und nach der Schmutzwasserbeseitigungssatzung der Stadt das auf dem eigenen Grundstück herabfallende Niederschlagswasser nicht in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden darf.
Im Land Brandenburg gilt ein Trennsystem, das vorschreibt, dass Regenwasser und Schmutzwasser getrennt voneinander abgeleitet werden müssen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Regenwasser illegal dem Abwassernetz zuführen. Das ist aus vielerlei Gründen problematisch.
Regenwasser wird vor Ort benötigt
In der Broschüre „Naturnaher Umgang mit Regenwasser“ informiert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, dass Regenwasser idealerweise dort versickern sollte, wo es anfällt. Der Boden selbst filtert dabei Staub und Schmutzpartikel aus dem Wasser, während Mikroorganismen im Boden viele Schadstoffe abbauen. Diese „dezentrale Niederschlagswasser-Bewirtschaftung“ sei einerseits gut für den Wasserhaushalt. Andererseits bringt dies auch einen Nutzen für die Grundstücksbesitzer, da keine Gebühren für die Beseitigung des Niederschlagswasser anfallen und da das Regenwasser zum Teil für die eigene Bewässerung des Gartens genutzt werden kann.
Abwassernetzen droht Überlastung
Die Broschüre beschreibt andererseits auch die möglichen schädlichen Auswirkungen, wenn Regenwasser dem Abwassernetz zugeführt wird. Weder die Kanalisation noch die Pumpen oder die Kläranlagen seien ausgelegt für die zusätzlichen Wassermengen, die durch die Einleitung von Regenwasser entstehen. Bei Starkregenereignissen könne es dann passieren, dass das mit Regenwasser vermengte Abwasser durch die Gullideckel drängt und Überflutungen in den Wohngebieten verursacht. Da die Kläranlagen dafür gebaut wurden, Abwasser zu reinigen, könne es durch einen zu hohen Anteil an Regenwasser im Abwasser dazu kommen, dass das Abwasser zum Teil ungereinigt in die Gewässer gelangt.
Der Eigenbetrieb Abwasser weist darüber hinaus darauf hin, dass die Einleitung von Regenwasser ins Abwassernetz eine zusätzliche finanzielle Belastung für alle Steuerzahlenden darstellt. Der Grund dafür ist, dass der Eigenbetrieb Einleitgebühren für eine kalkulierte Menge an Abwasser zahlt. Durch das Einleiten von Regenwasser wird diese kalkulierte Menge überschritten und es kommt zu Nachforderungen an den Eigenbetrieb.
Eigenbetrieb führt Benebelungen im Stadtgebiet durch
Um aufzudecken, von welchen Grundstücken Regenwasser ins Abwassernetz eingeleitet wird, hat der Eigenbetrieb Abwasser kürzlich wieder mit Benebelungen in einem abgegrenzten Stadtgebiet begonnen. Durch das Einleiten von Nebel in das Abwassernetz kann aufgedeckt werden, welche Grundstücke sich dort illegal angeschlossen haben. Bei den Betroffenen tritt dann der Nebel etwa aus der Regenrinne aus. Wird dies aufgedeckt, muss mit empfindlichen Nachzahlungen auf Grundlage des Gebührensatzes für Abwasser gerechnet werden. Der Eigenbetrieb ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, eventuelle Einleitungen von Regenwasser ins Abwassernetz zu unterlassen und entsprechende Systeme schnellstes zurückzubauen. In den kommenden Wochen wird der Eigenbetrieb sukzessive weitere Benebelungen im Stadtgebiet durchführen, um solche Einleitungen aufzudecken.