Stadt- und Verwaltungsarchiv

Im Archiv der Stadt wird geschichtlich, kulturell und rechtlich wertvolles Schriftgut gesichert, erschlossen, erhalten und allgemein nutzbar gemacht. Neben dem Archivgut, das dauerhaft seinen Platz im Archiv gefunden hat, befindet sich auf den rund 800 laufenden Metern Regalfläche auch die Altregistratur der Verwaltung.
Das Archivgut kann laut Archivgesetz des Landes Brandenburg übrigens von jeder Person eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Ein solches berechtigtes Interesse ist laut § 9 Absatz 2 insbesondere gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, publizistischen, unterrichtlichen oder Bildungszwecken sowie zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange  beantragt wird.

Dabei obliegt es der Pflicht des Archivars, dass bei dieser Benutzung die schutzwürdigen Belange betroffener Personen oder Dritter nicht beeinträchtigt werden. Bereits im Vorfeld eines Besuches sollte der Benutzer per Mail, Brief oder telefonisch sein Anliegen den Mitarbeitern des Archives mitteilen. So können diese bereits erste Recherchen in den Beständen vornehmen. Nach dem Ausfüllen des Benutzerantrages steht der Akteneinsicht dann nichts mehr im Wege.

Für die Nutzung der Bestände gelten die Benutzerordnung und die Entgeltordnung für das Archiv der Stadt Hohen Neuendorf. Geöffnet ist das Archiv für Bürger zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung