BPL Nr. 77 "Osramsiedlung, Stadtteil Hohen Neuendorf" (Vorentwurf) (Beteiligung abgelaufen)
Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
frühzeitige Unterrichtung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung
vom 28. Juli bis einschließlich 14. September 2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2023 den Beschluss B 035/2023 gefasst, den Bebauungsplan Nr. 77 mit der Bezeichnung "Osramsiedlung, Stadtteil Hohen Neuendorf" aufzustellen.
Plangebiet/Geltungsbereich
Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Süden des Stadtteils Hohen Neuendorf. Es wird begrenzt
- im Norden durch die L171, die Stolper Straße und die B96,
- im Osten durch die Bahnlinie, die Stadtgrenze zu Berlin bzw. den Hubertusgraben,
- im Süden und West durch den Fangegraben und das direkt anschließende Landschaftsschutzgebiet "Stolpe".
Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Ziel des Planverfahrens sind folgende vorläufige Zielstellungen:
- die Festsetzung eines überwiegenden Allgemeinen Wohngebietes,
- die Sicherung des Osramplatzes und des Grundstückes mit Gedenkstele am Ende der Florastraße als öffentliche Grünfläche,
- die Festsetzung eines Regelwerkes für die künftige bauliche Entwicklung, dass sowohl Entwicklungsmöglichkeiten für die Baugrundstücke eröffnet und ebenso die besondere städtebauliche Bautypologie des Baugebietes aufgreift.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den Planunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Testfestsetzungen (Teil B) und der Begründung, erfolgt im Zeitraum
Während dieser Frist werden die o. g. Planunterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung im:
während folgender Zeiten:
zur Verfügung gestellt. Nach persönlicher Absprache ist auch außerhalb dieser Zeiten eine Einsichtnahme möglich. Nutzen Sie dazu bitte die E-Mail-Adresse: stadtplanung@hohen-neuendorf.de.
Sie können die Planunterlagen einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist ist Ihnen Gelegenheit zur Erörterung gegeben und Sie können zur Planung Äußerungen abgeben. Zur elektronischen Einreichung Ihrer Äußerungen nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse: stadtplanung@hohen-neuendorf.de. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch unter der o. g. Adresse postalisch eingereicht oder im Rathaus abgegeben werden. Die Äußerungen finden Eingang in die weitere Planung.
Zusätzlich werden die Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung während der o. g. Frist auf dem zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg: https://bb.beteiligung.diplanung.de veröffentlicht.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 12 DSGVO)", welches im o. g. Zeitraum als Bestandteil der im Internet verfügbaren Planunterlagen zur Verfügung gestellt wird sowie mit den Planunterlagen öffentlich ausliegt.
Jessica Louise McInally
SB Stadtplanung
- Zimmer: N_1.23
- Oranienburger Str. 2
- 16540 Hohen Neuendorf
- (03303) 528 257
- (03303) 528 4100
