BPL Nr. 66 - Mädchenviertel, ST Hohen Neuendorf
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt, da mit der Planaufstellung der sich ergebende Zulässigkeitsmaßstab (gemäß § 34 BauGB) nicht wesentlich verändert wird.
Bereits im Jahr 2001 hat die Stadt Hohen Neuendorf eine Erhaltungssatzung für das Mädchenviertel aufgestellt, um das Stadtbild vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Mit dem Bebauungsplan soll die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die städtebauliche Entwicklung des Plangebiets gestärkt werden.