Privater Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber

Vermietung von privatem Wohnraum an Asylbewerber

Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland fliehen, werden hier zunächst registriert, können einen Asylantrag stellen und werden in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder untergebracht. Das Land Brandenburg weist die Flüchtlinge nach spätestens sechs Monaten den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zur weiteren Betreuung zu. Hier werden die Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, bis über ihren Aufenthaltstitel entschieden ist. Da im letzten Jahr sehr viele Flüchtlinge nach Deutschland kamen, reichten die Kapazitäten nicht aus, um alle Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Also wurden neue Unterkünfte gebaut. Zudem rief der Landkreis Oberhavel private und kommunale Vermieter dazu auf, geeigneten Wohnraum zu vermieten, um Asylbewerber unterzubringen.

Einladung zum Erfahrungsaustausch

Auch Asylbewerber, die offiziell als Flüchtlinge anerkannt werden bzw. ein vorläufiges Bleiberecht erhalten, müssen die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte wieder verlassen und sich privat um Wohnraum bemühen. Da gerade im Speckgürtel um Berlin (bezahlbarer) Wohnraum knapp ist, entscheiden sich insbesondere Unterstützer in Willkommensinitiativen verstärkt dazu, anerkannte Flüchtlinge bei sich wohnen zu lassen. Für Erfahrungsaustausch und Tipps stehen sie anderen Interessierten mit ihren persönlichen Erfahrungen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung (Kontakt siehe pdf-Dokument unten).

Tipps und Informationen für Asylbewerber zum Finden von Wohnraum

An Asylbewerber und Flüchtlinge direkt richtet sich eine Handreichung der Willkommensinitiative Birkenwerder. Hier erhalten wohnungssuchende Asylbewerber wesentliche Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen für eine private Unterkunft in Oberhavel, zu unterschiedlichen Wohnformen, der Finanzierung und Erstausstattung einer Wohnung sowie Tipps und Ansprechpartner. Das pdf-Dokument steht hier ebenfalls zum Download bereit.